Dringliche interfraktionelle Motion Fraktionen GB/JA!; SP; GFL/EVP (Leena Schmitter, GB; Seraina Patzen, JA; Michael Sutter, SP; Manuel C. Widmer, GFL

Gemäss Medienberichten möchte die Kantonspolizei den Polizeieinsatz im Rahmen der Miss-Schweiz-Wahlen vom 11. Oktober von der Staatsanwaltschaft untersuchen lassen. Wir begrüssen eine fundierte Untersuchung, halten es allerdings für nicht zielführend, diese von der Staatsanwaltschaft durchführen zu lassen – die Staatsanwaltschaft arbeitet eng mit der Polizei zusammen und ist deshalb keine unabhängige Drittinstanz.

Deshalb fordern die Unterzeichnenden eine Untersuchung zum Polizeieinsatz an den Miss-Schweiz-Wahlen, die durch eine externe, unabhängige Person/Institution geleitet und durchgeführt  werden muss. Die Untersuchung und deren Resultate sind abschliessend dem Stadtrat vorzulegen.

Bei dieser Untersuchung sollen unter anderen folgende Fragen geklärt werden:

1. Wie sah die polizeiliche Strategie aus? Welche Prioritäten/Augenmerke wurden gesetzt?

2. Erachtet die Untersuchung den Polizeieinsatz als verhältnismässig?

3. Weshalb mussten sich Personen auf dem Posten nackt ausziehen?
a) Weshalb wurden Intimkontrollen durchgeführt?

4. Wurden die festgenommenen Personen über den Grund ihrer Festnahme und über ihre Rechte informiert? Wenn nein, warum nicht?
a) Trifft es zu, dass ihnen teilweise der Toilettenbesuch verwehrt wurde? Wenn ja aus welchen Gründen?
b) Trifft es zu, dass Eltern von minderjährigen Jugendlichen zum Teil gar nicht oder sehr spät über die Festhaltung und die Massnahmen informiert wurden? Wenn ja, mit welchen Begründungen?
c) Werden weitere Missachtungen von Grundrechten der festgenommenen Personen festgestellt und wenn ja welche? Wie konnte es dazu kommen?

5. Für welchen Zweck werden DNA-Proben verlangt?
a) Gemäss welchen Kriterien wurden die Menschen, von denen DNA-Proben verlangt werden, ausgesucht?

6. Erachtet die Untersuchung Nacktausziehen, Intimkontrollen und DNA-Proben jeweils als Einzelmassnahme und in Kumulation als verhältnismässig und zielführend? Falls ja, weshalb?

7. Welche Empfehlungen für die Zukunft zuhanden der Kantonspolizei und des Gemeinderates können aus den Untersuchungsergebnissen abgeleitet werden?

Begründung der Dringlichkeit: Eine Untersuchung der Sachlage ergibt nur dann Sinn, wenn sie möglichst zeitnah zu den Geschehnissen in die Wege geleitet wird.

Bern, 6.11.2014