Änderungsanträge Fraktion GB/JA! (Lea Bill): Massnahmen zur Übersicht der eingereichten Vorstösse.

Die Unterzeichnenden unterbreiten dem Stadtrat folgende Anträge zur Beschlussfassung:

  1. Treten Mitglieder aus dem Stadtrat aus, müssen von ihnen eingereichte und noch nicht erledigte Vorstösse von einem anderen Fraktions- oder Parteimitglied übernommen werden, ansonsten gelten die Vorstösse als zurückgezogen und erledigt. Der Partei bzw. der Fraktion wird für die Übernahme der Vorstösse vom Ratssekretariat eine Liste der Vorstösse zugeschickt und eine Frist für die Übernahme gesetzt.
  2. Einmal jährlich legt das Ratssekretariat den Fraktionen eine Liste der vom Gemeinderat zur Abschreibung empfohlenen Vorstösse vor. Die Einreichenden oder deren Fraktion müssen sich innert der vom Ratssekretariat angesetzten Frist aktiv gegen die Abschreibung aussprechen, ansonsten gilt sie als stillschweigend genehmigt.
  3. Einmal jährlich legt das Ratssekretariat den Fraktionen eine Liste der traktandierungsbereiten Vorstösse vor, mit dem Auftrag, dass die Einreichenden oder deren Fraktionen prüfen, ob sie Vorstösse zurückziehen möchten.

Begründung:

Sowohl auf kantonaler wie auch auf nationaler Ebene bestehen Bestimmungen, wie mit eingereichten, aber noch nicht erledigten Vorstössen umgegangen wird, wenn die Einreichenden aus dem Parlament austreten.[1] Dass Vorstösse von zurücktretenden Ratsmitgliedern geerbt werden müssen, damit sie nicht abgeschrieben werden, hat dabei den Vorteil, dass auch tatsächlich Anliegen im Rat behandelt werden, die dem aktuellen Rat als wichtig erscheinen. Aus diesem Grund soll im Geschäftsreglement des Stadtrates ebenfalls eine solche Bestimmung aufgenommen werden.

Zudem besteht auf nationaler Ebene die Praxis, dass der Bundesrat im Rahmen „des Berichts des Bundesrates über Motionen und Postulate“[2] die Bundesversammlung jährlich über den Stand der eingereichten Vorstösse informiert und damit auch eine Liste der abzuschreibenden Vorstösse vorlegt.  Infolgedessen werden die Abschreibungen im jeweils den Vorstössen zustimmenden Rat traktandiert. Dies könnte auf Stadtebene so umgesetzt werden, dass sich direkt die Einreichenden oder deren Fraktionen aktiv gegen eine Abschreibung aussprechen müssen, damit diese traktandiert wird. Dies hätte zur Folge, dass unbestrittene Abschreibungen gar nicht erst im Rat traktandiert werden müssen. In diesem Zusammenhang könnte den Fraktionen ebenfalls eine Liste der traktandierungsbereiten Vorstössen vorgelegt und ihnen die Möglichkeit gegeben werden, Vorstösse zurückzuziehen. Dies hätte den Vorteil, dass die Fraktionen einen besseren Überblick über die eingereichten Vorstösse haben und allfällige Vorstösse, die nicht mehr aktuell sind, zurückziehen können. Beide Bestimmungen sollen deshalb ebenfalls im Geschäftsreglement des Stadtrates aufgenommen werden.

[1] Art. 70, Abs. 4 des Grossratsgesetzes (GRG)
Im Übrigen wird ein vom Grossen Rat noch nicht angenommener parlamentarischer Vorstoss oder eine vom Grossen Rat noch nicht vorläufig unterstützte parlamentarische Initiative eines Ratsmitglieds ohne Ratsbeschluss abgeschrieben, wenn die Urheberin oder der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist und nicht ein anderes Ratsmitglied während der ersten darauf folgenden Session den Vorstoss oder die Initiative übernimmt.

Art. 109 Abs. 5 des Parlamentsgesetzes (ParlG) zu Parlamentarischen Initiativen
Scheidet die Urheberin oder der Urheber einer Initiative aus dem Rat aus und nimmt kein anderes Ratsmitglied die Initiative während der ersten Woche der folgenden Session auf, so wird die Initiative ohne Ratsbeschluss abgeschrieben, ausser wenn die Kommission der Initiative bereits Folge gegeben hat.

Art. 119 Abs. 5 des Parlamentsgesetzes (ParlG) zu Vorstössen
„Ein Vorstoss eines Ratsmitglieds oder einer Fraktion wird ohne Ratsbeschluss abgeschrieben, wenn:

[…]

b. die Urheberin oder der Urheber aus dem Rat ausscheidet und nicht ein anderes Ratsmitglied während der ersten Woche der folgenden Session den Vorstoss aufnimmt.

[2] https://www.bk.admin.ch/bk/de/home/regierungsunterstuetzung/fuehrungsunterstuetzung/bericht-motionen-und-postulate.html