Postulat Fraktion GB/JA! (Leena Schmitter, GB)

Die Stadt Bern unterstützt Projekte der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe mit finanziellen Beiträgen in der Höhe von jährlich 180‘000 Franken. Bis 2014 wurden aus 40 bis 60 Beitragsgesuchen jährlich jeweils 10 bis 15 konkrete Projekte ausgewählt, die Beiträge zwischen 5’000 Fr. und 15‘000 Fr. zugesprochen erhielten.

Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, änderte der Gemeinderat 2014 in Eigenkompetenz und ohne Einwirkmöglichkeit des Stadtrates die Beitragspraxis: Anstelle Beiträge an mehrere, vor allem kleinere Projekte zu vergeben, werden neu drei grosse Entwicklungshilfeorganisationen unterstützt.

Aufgrund dieser geänderten Vergabepraxis entschied sich der Gemeinderat, in den Jahren 2015-2018  das Schweizerische Rote Kreuz sowie die beiden Hilfswerke Helvetas und Fairmed mit jährlich je 50’000 Franken zu unterstützen. Die übrig bleibenden 30‘000 Franken dienen wie bisher als Reserve für die humanitäre Katastrophenhilfe.

Der Gemeinderat entschied sich, drei finanziell besser abgestützte Projekte zu unterstützen, obwohl im Konzept des Gemeinderates zur Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (September 2014) u.a. festgelegt ist, dass „kleinere und mittlere Projekte mit beschränktem finanziellen Gesamtvolumen“ unterstützt werden sollen.

Das Konzept, kleinere Projekte zu unterstützen ist sinnvoll. Gerade vor dem Hintergrund der Tatsache, dass sich die Vergabepraxis der grösseren Geldgeber_innen (z.B. DEZA) in einer Richtung verändert hat, die es kleineren Organisationen fast unmöglich macht, den administrativen Aufwand leisten zu können, ist die städtische Unterstützung zentral. Heute gibt es zudem genügend Instrumente um sicherzustellen, dass Gelder nicht unredlich oder wirkungslos ausgegeben werden und um den administrativen Aufwand der Stadt möglichst klein zu halten.

Die finanzielle Unterstützung kleinerer Projekte liefert einen wichtigen Beitrag zur ergänzenden Nischen- Entwicklungszusammenarbeit und Anstossfinanzierung, die erfahrungsgemäss nicht weniger sinnvoll sind als die Arbeit der grösseren Institutionen.

Die Beschränkung auf wenige Projekte (3 bis 5 anstelle 10 bis 15) ist angesichts der geringen zur Verfügung stehenden Mittel sinnvoll. Wir bitten den Gemeinderat aber, für die Periode 2019-2022 wieder auf seine frühere Praxis, kleinere und mittlere Projekte zu berücksichtigen, zurückzukommen.

Bern, 29.1.2014