Städtebaulicher Wettbewerb auf dem Gaswerkareal
Interfraktionelle Motion GB/JA!, GLP (Franziska Grossenbacher, GB / Sandra Ryser, GLP)
Diesen Herbst informierte die Projektträgerschaft an einer Ausstellung, auf der projekteigenen Webseite und in der Kommission für Planung, Verkehr und Stadtgrün (PVS) über die Ergebnisse der Testplanung auf dem Gaswerkareal.
Die Testplanung hat denkbare Arealentwicklungen simuliert. Es wurden Ideen entwickelt, Spielräume ausgelotet und Stossrichtungen für die folgende Planung festgelegt. Die Ergebnisse der Testplanung werden in einem Synthesebericht zusammengefasst, dessen Publikation noch aussteht.
Nun stellt sich die zentrale Frage, wie das weitere Planungsverfahren auf dem Gaswerk-areal abläuft. Diese Frage wurde u.a. in der Motion Fraktion GLP „Gaswerkareal: Politische Diskussion ermöglichen, Stadtrat nach der Testplanung einbeziehen!“ gestellt. Gemäss den vorliegenden Informationsquellen (Antwort des Gemeinderates auf Motion GLP, Webseite Gaswerkareal, Ausführungen Stadtplaner und des Gemeindepräsidenten in der Kommission) ist auf dem Gaswerkareal kein städtebaulicher Wettbewerb vorgesehen.
Die Planung auf der Industriebrache ist ausserordentlich anspruchsvoll, da unterschied-liche Interessen aufeinanderprallen (Wohnen, Erholungsnutzung, Raum für Jugendkultur, …). Das alte Industriegelände ist die letzte grosse Freifläche im Zentrum, weshalb die Zukunft des Gaswerkareals für die Entwicklung von Bern von zentraler Bedeutung ist.
Für die Motionärinnen ist unter diesen anspruchsvollen Voraussetzungen die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbes auf dem Gaswerkareal zentral. Damit kann eine hohe Qualität der gesamten Arealentwicklung erreicht werden. Zudem dient der städtebauliche Wettbewerb der Festlegung der Baufelder.
Aufgrund der Ergebnisse der Testplanung kann der Stimmbevölkerung eine Vorlage zur Zonenplanänderung unterbreitet werden. Allerdings muss bei der Einzonung die Gewissheit bestehen, dass im anschliessenden Planungsverfahren ein städtebaulicher Wettbewerb stattfinden wird.
Der Gemeinderat ist deshalb aufgefordert:
1. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Testplanung Vorgaben für einen städtebaulichen Wettbewerb zu definieren.
2. Dem Stadtrat die Vorgaben für den Städtebaulichen Wettbewerb zu unterbreiten.
3. Auf dem Gaswerkareal einen offenen städtebaulichen Wettbewerb mit unabhängiger Fachjury durchzuführen.
Bern, 30. Oktober 2014