Motion Fraktion GB/JA! (Franziska Grossenbacher, GB):

In der im Oktober 2018 publizierten Wohnstrategie setzt sich der Gemeinderat das Ziel (3a), das Angebot an preisgünstigen Wohnungen zu erhöhen. Die Hälfte der bis 2030 in der Stadt neu gebauten Wohnungen soll im preisgünstigen/gemeinnützigen Segment (Kostenmiete) erstellt werden. Mit der Massnahme 3.4 will die Stadt neue gemeinnützige Trägerschaften unterstützen, v.a. in der Kapitalbeschaffung. Auch in der im Dezember 2017 verabschiedeten Teilstrategie Gemeinnütziger Wohnungsbau des Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik ist das Ziel festgehalten, dass der Fonds den gemeinnützigen Wohnungsbau durch Beteiligungen an neuen, innovativen, gemeinnützigen Gesellschaften fördert.

Die Herausforderung von neuen Mieter_innen-Genossenschaften zeigt sich beispielsweise an der Überbauung Mutachstrasse. Im Unterschied zu den etablierten Wohnbaugenossenschaften haben diese am Anfang kein grosses Kapital, auf das sie für neue Projekte zurückgreifen können. So vermietet die Genossenschaft «wir sind Stadtgarten» an der Mutachstrasse zwar günstige Wohnungen: Eine 4,5 Zimmer Wohnung kann für 1700 Franken inkl. Nebenkosten gemietet werden. Wer an die Mutachstrasse ziehen will, muss aber Genossenschafterin werden und ein Genossenschaftskapital von mehreren Zehntausend Franken einbringen. Das ist für Leute, die auf günstigen Wohnraum angewiesen sind, ein Problem.

Um diese Herausforderung zu lösen, muss die Stadt Bern die neuen gemeinnützigen Trägerschaften bei der Kapitalbeschaffung unterstützen, wie dies in der Wohnstrategie und in der Teilstrategie des Fonds vorgesehen ist. Eine Möglichkeit besteht darin, dass die Stadt selber Genossenschafterin wird und Genossenschaftskapital einbringt. Damit kann sie dazu beitragen, dass andere Genossenschafter_innen weniger Kapital einbringen müssen.

Wenn die Stadt sich an gemeinnützigen Wohnbauprojekten beteiligt, kann sie dies auch dazu nutzen, wohnbaupolitische Ziele zu erreichen, beispielsweise Belegungsvorschriften mitzuprägen oder Wohnungen für das GüWR-Segment zu mieten.

Im Gegensatz zur gleich lautenden Interpellation bezieht sich diese Motion auf eigene Grundstücke der Stadt Bern und auf solche, die sie im Baurecht an gemeinnützige Wohnbauträger abgibt. Bei diesen kann die Stadt in den Baurechtsverträgen direkt eine eigene Beteiligung einfordern.

Die Motionär_innen fordern den Gemeinderat auf, bei der Abgabe von Grundstücken an gemeinnützige Wohnbauträgerschaften:

Zu prüfen, ob eine Beteiligung an der Genossenschaft sinnvoll ist zur Erreichung der wohnbaupolitischen Ziele und falls ja, die Beteiligung einzufordern.
Durch die städtische Beteiligung zu ermöglichen, dass Genossenschafter_innen mit kleinem Vermögen und Einkommen weniger Kapital einbringen müssen.
Die Beteiligung dazu zu nutzen, die Anzahl GüWR-Wohnungen zu erhöhen, d.h. ein bestimmter Prozentsatz an Wohnungen zu Kostenmiete zu mieten, um diese im GüWR-Segment zu vermieten.
Bern, 31. Januar 2019