Motion Fraktion GB/JA! (Franziska Grossenbacher, GB):

In der im Oktober 2018 publizierten Wohnstrategie setzt sich der Gemeinderat das Ziel (3a), das Angebot an preisgünstigen Wohnungen zu erhöhen. Die Hälfte der bis 2030 in der Stadt neu gebauten Wohnungen soll im preisgünstigen/gemeinnützigen Segment (Kostenmiete) erstellt werden. Für den gemeinnützigen und preisgünstigen Wohnungsbau müssen geeignete Wettbewerbsverfahren gewählt werden.

Das Projekt Mutachstrasse war in der Stadt Bern in dieser Hinsicht wegweisend. Auf diesem Areal wurde ein anonymer Investoren- und Projektwettbewerb durchgeführt. Die Aufgabe bestand darin, kostengünstige Wohnungen inklusive einem sozialplanerischen Konzept und einen Stadtteilpark zu planen. Die Stadt definierte im Wettbewerbsprogramm den maximalen Nettomietzins von höchstens CHF 187.00 pro m2 Hauptnutzfläche der zu erstellenden Wohnungen.

Für den gemeinnützigen/preisgünstigen Wohnungsbau hatte dieses Verfahren folgende Vorteile: Erstens schlossen sich beim Investorenwettbewerb Investoren und Architekten zu Bietergemeinschaften zusammen, welche gemeinsam ein Projekt erarbeiteten. Das führte dazu, dass die Wünsche der gemeinnützigen Wohnbauträger direkt in die Architektur gegossen wurden. Zweitens erforderte die Ausschreibung interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Architekt_innen, Landschaftsarchitekt_innen, Sozialplaner_innen etc. Das führte zu stimmigen Gesamtkonzeptionen. Drittens führte die Festlegung des maximalen Nettomietzinses im Wettbewerbsprogramm dazu, dass alle 10 Wettbewerbsteilnehmer_innen ein Konzept für die Erstellung von günstigem Wohnraum vorlegen konnten, teilweise sogar günstiger als in der Vorgabe. Die Festlegung eines maximalen Mietzinses im Wettbewerbsprogramm könnte aber auch einen Anreiz geben, zu klein geschnittene Wohnungen oder nur kleine Wohnungen zu bauen, was zur Erreichung der wohnbau-politischen Ziele der Stadt Bern nicht sinnvoll wäre, da es auf dem Markt vor allem an angemessen grossen Wohnungen für Familien und Wohngemeinschaften mangelt. Um in einem Wettbewerbsverfahren kostengünstige Projekte zu erreichen, wäre es daher allenfalls sinnvoller, die Baukosten pro m2 zu fixieren und/oder die Minimal- und Maximalgrössen der Wohnungen im Wettbewerbsprogramm vorzugeben.

Die positiven Erfahrungen mit dem Wettbewerbsverfahren im Projekt Mutachstrasse sollen in Zukunft standardmässig zur Anwendung kommen.

Der Gemeinderat wird deshalb aufgefordert, in Wettbewerbsverfahren auf eigenen Grundstücken, oder Grundstücken, welche die Stadt an gemeinnützige Wohnbauträger im Baurecht abgibt folgende Standardkriterien einzuhalten:

Die Zielsetzung festlegen, ein kostengünstiges Projekt zu realisieren welches preisgünstige Mietwohungen ermöglicht und dazu die maximalen Baukosten oder die maximalen Nettomietzinse pro m² Hauptnutzfläche festzulegen.
Interdisziplinäre Planungsteams zu verlangen (mit Landschaftsarchitekt_innen, Sozialplaner_innen,usw.), welche ganzheitliche Projekte realisieren können.
Wettbewerbsverfahren zu wählen, welche für gemeinnützige Wohnbauträger geeignet sind und für diese Investoren die passenden architektonischen Lösungen ermöglichen:
a)    In Konzeptvergabeverfahren auszuloten, wer Bauherr_in ist und danach von diesem unter Mitwirkung der Stadt ein qualitätssicherndes Verfahren durchzuführen.

b)    Investorenwettbewerbe mit Flächenrichtlinien und Wirkungszielen auch im Bereich des Sozialen (Nachbarschaft, Durchmischung, Mitgestaltungs-möglichkeiten, etc.) durchzuführen, in denen sich gemeinnützige Investoren und Planungsteams zu Baugemeinschaften zusammenschliessen.

Bern, 31. Januar 2019