Motion Fraktion GB/JA! (Cristina Anliker Mansour, GB/Seraina Patzen, JA!)

Seit 2012 werden im ganzen Kanton von den Sozialdiensten Testarbeitsplätze angeboten.

Wenn ein Sozialdienst nicht sicher ist, ob ein Sozialhilfebezüger oder eine Sozialhilfebezügerin schwarz arbeitet bzw. arbeitsunwillig ist, kann er die Person zu einem ein- oder zweimonatigen Testeinsatz aufbieten. Die TAP sind ein Kontrollinstrument und haben weder ein weiterbildendes noch ein integratives Ziel. Viele Sozialhilfe beziehende Personen bleiben dem Aufgebot fern (s. Drop-Out-Studie der Stadt Bern 2012). Die bisherigen Erfahrungen  zeigen, dass wenige der aufgebotenen Betroffenen die TAP während der gesamten verlangten Zeit besucht haben. Im Fazit der Drop-Out-Studie der Stadt Bern von 2012 heisst, dass die Arbeitsstellen, die aufgrund der TAP gefunden werden, meistens kurzfristiger Natur sind und die finanzielle Gesamtsituation der Klientel verschlechtern.

Im Jahr 2013 hat der Regierungsrat im Rahmen der Angebots- und Strukturüberprüfung ASP 2014 die Streichung der Testarbeitsplätze im ganzen Kanton (rund 40 Plätze an 6 Standorten) beschlossen. Bei unserem diesjährigen Delegationsbesuch hat sich herausgestellt, dass das Sozialamt Gelder, die für die Bias-Plätze bestimmt sind, für den Erhalt der TAP einsetzten möchte. Der Erhalt dieser Plätze würde die Stadt Fr. 300‘000 kosten. Dieser Plan überrascht uns umso mehr, wenn wir vor Auge haben, dass die Stadt Bern 1,1 Mio. weniger Bias-Geld vom Kanton bekommt und aus diesem Grund voraussichtlich das Textilatelier und die Bauteilbörse schliessen muss.

Gemäss dem Kurzbericht von Büro BASS zum Thema „Arbeitslosigkeit und Erwerbslosigkeit bei Tiefqualifizierten im Kanton Bern“ hat sich die Arbeitsmarktlage für beruflich nicht qualifizierte Personen markant verschlechtert. So liegt die Erwerbslosenquote der Tiefqualifizierten im Kanton Bern in der Periode 2010-2012 bei 11,1% und ist damit höher als der Landesdurchschnitt.

Wir fordern den Gemeinderat deshalb dazu auf, kein Geld für den Erhalt der „Testarbeitsplätze TAP“ zur Verfügung zu stellen. Dafür sollen die vorgesehenen  finanziellen Mittel von Fr.300‘000.00 in die Ausbildung der schlechtqualifizierten Sozialhilfebezügerinnen und Sozialhilfebezüger investiert werden.

Bern, 11. September 2014