Dringliche Interpellation GB/JA! (Stéphanie Penher, GB)

Schon ab dem kommenden Februar und voraussichtlich bis Ende 2018 soll die frei stehende Feuerwehrkaserne für eine Zwischennutzung zur Verfügung gestellt werden, soweit die öffentliche Hand die Räumlichkeiten nicht selbst nutzt. Die Stadt hat die nötige Baubewilligung publiziert. Diese beinhaltet eine oberirdische Asylunterkunft mit 100 Plätzen und ein Teil beansprucht die Stadtverwaltung selber. So wird das Gebäude dem Schul- und Sportamt, dem Gesundheitsdienst und dem Tiefbauamt zur Verfügung gestellt. Schliesslich soll die Nationalbank in der Kasernengarage einen Teil ihrer Fahrzeugflotte unterbringen. Diese Garagen liegen im Teil unter dem Saalbau an der Gotthelfstrasse und stehen dem Quartier somit nicht mehr zur Verfügung. Diese quartierfremde Nutzung steht im Widerspruch zum Entscheid des Gemeinderates (Medienmitteilung vom 24.10.2014), jene Flächen, die während der gesamten Zeit der Zwischennutzungsphase nicht durch die Verwaltung beansprucht werden, der Quartierkommission und anderen Dritten für eine „quartiernahe“ Verwendung zur Verfügung zu stellen. Weiter ist verwunderlich, warum bis zur Publikation der nötigen Baubewilligung kein Wort über die Zwischennutzung durch die Nationalbank gefallen ist. Schliesslich ist die dadurch erhalten bleibende Tankstellenanlage nicht Inhalt des 2008 vom Volk angenommenen Zonenplans Feuerwehrkaserne Viktoriastrasse 70/70a.

Wir bitten deshalb den Gemeinderat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Ist dem Dialog Nordquartier, welcher die öffentliche Zwischennutzung der alten Feuerwehrkaserne koordiniert, die Zwischennutzung durch die Nationalbank bekannt gewesen und was war ihre Haltung dazu?

2. Will der Gemeinderat durch diese Zwischennutzung die vorhandene Tankstelle bis zur Baurechtsabgabe erhalten und damit die finanziellen Aufwände für den Rückbau dem zukünftigen Baurechtnehmer (Investor) auftragen?

3. Wie hoch schätzt der Gemeinderat den finanziellen Aufwand dieses Rückbaus?

4. Welche Einnahmen sind aus der Zwischennutzung durch die Nationalbank zu erwarten?

5. Hat die Stadt andere Standorte, wie beispielsweise das Wifag Areal (armassuisse), geprüft?

6. Sieht der Gemeinderat die Möglichkeit, diese Zwischennutzung durch die Nationalbank zu verhindern, beziehungsweise bis Ende 2015 zu befristen?

Bern, 15.1.2015