Notlage im Asylbereich – Die Stadt Bern muss kurzfristig Notunterkünfte für Asylsuchende anbieten
Dringliche Interpellation GB/JA! (Cristina Anliker Mansour)
Aufgrund der aktuellen Migrationswelle und der damit zusammenhängenden sprunghaft angestiegenen Zuweisung von Asylsuchenden auch im Kanton Bern hat der Regierungsrat des Kantons Bern am 25.07.2014 beschlossen, die gegenwärtige Situation bei der Unterbringung von Asylsuchenden als Notlage zu erklären. Damit werden verschiedene Gemeinden, unter anderen die Stadt Bern, dazu verpflichtet, kurzfristig Infrastrukturen zur Unterbringung von Asylsuchenden bereitzustellen. Die Stadt Bern muss kurzfristig belegbare und geeignete Zivilschutzanlagen mit maximal 100 Plätzen als Notunterkünfte für Asylsuchende eröffnen. Die Stadt Bern hat bis anhin Probleme gehabt, geeignete Orte für eine menschenwürdige Unterbringung der Asylsuchenden zu finden. So wird beispielsweise die unterirdische Zivilschutzanlage im Hochfeld noch immer als Asylunterkunft genutzt. Diese wurde 2012 lediglich als Notunterkunft eröffnet und hätte nach einem halben Jahr wieder geschlossen werden sollen. Alternative, oberirdische Unterkünfte wurden bis anhin keine gefunden, obwohl auch der Gemeinderat der Ansicht ist, dass sich die Zivilschutzanlage nicht für die längere Unterbringung von Asylsuchenden eignet (Medienmitteilung des Gemeinderats vom 2. Juni 2014).
Erst kürzlich wurde zudem über die prekären hygienischen Bedingungen im Durchgangszentrum Hochfeld informiert (Bund Artikel vom 8.8.2014 „Video aus Berner Asylunterkunft Hochfeld zeigt prekäre Zustände“, Videomaterial unter: www.muf.dago.ch/hochfeld und dringliche Interpellation Alternative Linke Bern (Christa Ammann): Bettwanzen, Mäuse und Überbelegung in der NUK Hochfeld – Was macht die Stadt als Vermieterin?).
Vor diesem Hintergrund wäre es nicht angebracht, wenn der vom Gemeinderat beschlossene schrittweise Ausstieg aus der Asylunterkunft Hochfeld wegen der aktuellen Notlage im Asylwesen wieder rückgängig gemacht würde.
Es ist zu begrüssen, dass der Gemeinderat für die Asylsuchenden im Hochfeld schnellstmöglich eine oberirdische Unterkunft sucht und in der Zwischenzeit die Belegungsplätze bis Ende 2014 auf 136 beschränkt und ab 2015 nur noch 80 Asylsuchende im Hochfeld untergebracht werden sollen (Medienmitteilung des Gemeinderats vom 2. Juni 2014). In Anbetracht der engen Platzverhältnisse in der Zivilschutzanlage, welche die unterirdische Unterkunft bei einer Vollbelegung noch unmenschlicher machen, und der prekären hygienischen Situation, muss an der notwendigen Reduktion der Plätze trotz dem aktuellen Notstandes unbedingt festgehalten werden. Aufgrund der aktuellen Notlage im Asylbereich bitten wir den Gemeinderat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Über welche oberirdischen Unterkünfte verfügt die Stadt Bern, um kurzfristig Asylsuchende unterzubringen?
2. Welche Massnahmen hat der Gemeinderat bereits getroffen, um die oberirdische Unterbringung von Asylsuchenden zu garantieren?
3. Inwiefern kann der Gemeinderat Massnahmen ergreifen, damit die beschränkte Zahl von momentan 136 Plätzen und ab 2015 80 Plätzen in der Asylunterkunft Hochfeld nicht überschritten wird?
4. Welche Massnahmen werden vom Gemeinderat getroffen, um die Missstände bei der Unterbringung von Asylsuchenden im Hochfeld zu verbessern?
5. Soll eine neue Asylunterkunft ebenfalls von der gewinnorientierten Dienstleistungsfirma ORS betrieben werden, die bereits das Asylzentrum im Hochfeld betriebt? Kann der Gemeinderat die Ausschreibung und die Vergabe des Auftrages zu Gunsten einer nicht profitorientierten Organisation beeinflussen?
Bern, 14. August 2014
Begründung der Dringlichkeit: Der Regierungsratsbeschluss verlangt ein schnelles Handeln. Die von ihm bestimmten Gemeinden werden ab sofort zusätzliche Unterbringungsplätze zur Verfügung stellen müssen.