SP/JUSO (Barbara Keller), GB/JA! (Lea Bill), AL/PDA (Eva Chen)

Die Teuerung ist von Januar auf Februar wieder auf 3,4 Prozent angestiegen und liegt höher als viele Expert*innen erwartet hatten. Sie schlägt gerade bei den Konsumausgaben besonders stark durch: Die Strompreise sind beispielsweise um 27 Prozent gestiegen. Dies entspricht Mehrkosten von durchschnittlich 261 Franken bei einem vierköpfigen Haushalt. Der konkrete Anstieg variiert von Gemeinde zu Gemeinde und hängt vom Stromanbieter ab: In der Stadt Bern beträgt der Anstieg 20 Prozent. Diese Preissteigerungen im Konsumbereich spüren Haushalte mit tiefen Einkommen viel stärker als finanziell besser gestellten Haushalten, denn sie geben praktisch ihr gesamtes Einkommen für Lebenshaltungskosten aus. Diese Menschen haben daher keinerlei finanziellen Spielraum, um höhere Preise aufzufangen.

Doch nicht nur die Strompreise steigen, auch bei den Nahrungsmitteln gibt es markante Preiserhöhungen. Und die ohnehin permanent wachsenden Wohnkosten drohen nun noch einmal stark zu steigen. Der Heizölpreis liegt auch im Februar 2023 noch knapp 60 Prozent über dem Stand von vor zwei Jahren, beim Diesel sind es 25 Prozent und beim Benzin 18 Prozent. Der Gaspreis hat in derselben Zeit 93 Prozent zugelegt – und steigt immer noch. Zudem sind die Krankenkassenprämien anfangs 2023 um 6,6 Prozent in die Höhe geschnellt. Für Menschen, welche bereits in Armut leben oder knapp über Armutsgrenze, sind all diese Erhöhungen fatal.

In einem Bund-Artikel vom 28. März 2023[1] wird aufgezeigt, dass bei EWB Kund*innen, die ihre Stromrechnung wiederholt nicht bezahlen können,  ein Vorkassenzähler installiert wird. Verfügt ein Haushalt über einen solchen Zähler, muss der Strom via Prepaid-Karte am EWB-Hauptsitz vorbezahlt werden. Verfügen die Strombeziehenden über kein Guthaben auf ihrer Prepaid-Karte mehr, fliesst auch der Strom nicht mehr. Will man den Vorkassenzähler wieder loswerden, reicht es nicht, alle offenen Rechnungen zu begleichen, wie eine betroffene Person den Motionär*innen schildert, zudem es muss ein Depot von 1’000 Franken hinterlegt und ein Betreibungsregisterauszug vorgelegt werden.

Für die Motionär*innen ist klar: Der Zugang zu Strom muss für alle garantiert sein. In der Schweiz sollte niemand im Dunkeln sitzen müssen, weil sie*er sich den Strom nicht leisten kann. Mietnebenkosten müssen dementsprechend vollständig von der Sozialhilfe übernommen werden, auch wenn sie die von den Behörden festgelegten Limiten überschreiten. Sonst müssen Betroffene die höheren Nebenkosten, die aufgrund der steigenden Heizölpreise drohen, auch noch aus dem zu tiefen Grundbedarf zahlen.Die Motionär*innen fordern den Gemeinderat auf,

  • mit EWB das Gespräch zu suchen und erstens EWB das Abstellen des Stroms zu untersagen und zweitens auf die Abschaffung des Vorkassenzähler-Systems hinzuwirken.
  • Sollte die Abschaffung des Vorkassenzähler-Systems nicht gelingen, so darf EWB zumindest die Installation des Systems nicht auf die Kund*innen abwälzen. Zudem sei auf das Hinterlegen eines Depots beim Wechsel weg vom Vorkassenzähler zu verzichten.

Zudem wird der Gemeinderat aufgefordert, sich gemeinsam mit anderen Städten beim Kanton Bern dafür einzusetzen, dass

  • Mietnebenkosten komplett durch die Sozialhilfe übernommen werden.
  • Sich der Kanton Bern an den Richtlinien der SKOS orientiert und die Sozialhilfe an die Teuerung anpasst.
  • Auf kantonaler Ebene eine Erhöhung der Prämienverbilligungen gewährt wird.

Begründung Dringlichkeit:

Heute sind in der Schweiz 722 000 Menschen von Armut betroffen. Fast noch einmal so viele leben nur sehr knapp über der Armutsgrenze. Jeder Anstieg der Ausgaben kann für sie das Abrutschen in die Armut bedeuten. Die aktuellen Preissteigerungen im Konsumbereich spüren Haushalte mit tiefen Einkommen viel stärker als finanziell besser gestellten Haushalten. Es muss jetzt gehandelt werden, um diese prekären Situationen nicht noch zu verschärfen. Die Stadt Bern liegt hier in der Verantwortung. Es kann nicht sein, dass in der Stadt Bern Menschen aktuell im Dunkeln sitzen müssen.

[1] https://www.derbund.ch/ewb-stellt-saeumigen-kunden-den-strom-ab-930366802692