Motion: Massnahmen für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Grundrechte sicherstellen!
Motion Fraktion GB/JA! (Sarah Rubin, GB/Ursina Anderegg, GB/Anna Jeg-
her, JA!) und Sofia Fisch (JUSO)
Bis zu einem Viertel der Bevölkerung ist im Laufe ihres Lebens von Behinderungen betroffen. Die UNO stellt jedoch der Schweiz bezüglich Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen kein gutes Zeugnis aus: Unsere Gesellschaft kann auf verschiedenen Ebenen noch nicht als inklusiv bezeichnet werden. Gerade für Menschen, die mit einer Behinderung leben, welche auf den ersten Blick nicht sichtbar ist – wie zum Beispiel psychische Behinderungen oder Neurodivergenz – bestehen nach wie vor viele Barrieren im Alltag. Die UNO forderte die Schweiz in diesem Jahr denn auch explizit dazu auf, den Mangel an finanziellen Ressourcen in der Gleichstellungsarbeit für Menschen mit Behinderungen aktiv anzugehen (vgl. CRPD Abschliessende Bemerkungen zum lnitialstaatenbericht der Schweiz,Übersetzung der offiziellen englischen Version auf Deutsch – im Auftrag des EBGB (PDF, 289 kB, 30.01.2023)). Mit der Fokuserweiterung der Fachstelle für Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen 2022 will die Stadt Bern den Forderungen der UNO nachkommen und nebst den Anliegen von Personen mit Mobilitäts- und Sinnesbehinderungen neu auch den Anliegen von Personen mit psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen sowie neurodivergenten Personen besser gerecht werden. Aufgrund mangelnder Ressourcen konnten Massnahmen in diesem Bereich von der Fachstelle bis heute jedoch nicht angegangen werden – was eine Personengruppe betrifft, deren lnklusionsstand im Vergleich zu den meisten anderen Gruppen sehr tief ausfällt. Auch der Bereich Bildung (Fokuserweiterung Volksschule) liegt aus denselben Gründen nach wie vor brach – obwohl gelungene Integration in der Schule beginnen sollte und damit eine Inklusion von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen begünstigte. Kinder ohne Behinderungen können so früh den Umgang mit Kindern mit Behinde-
rungen lernen. Dadurch entwickeln sie weniger Berührungsängste und Vorurteile, die zum Ausschluss von Menschen mit Behinderungen führen. Eine inklusive Schule ist jedoch wegen mangelnder kantonaler Ressourcierung nur mit entschiedener Unterstützung auf Gemeindeebene umzusetzen.
Der Gemeinderat wird deshalb aufgefordert,
- Einen Aktionsplan mit konkreten Massnahmen für die Gleichstellung und Sicherung von Grundrechten von Menschen mit Behinderung zu erstellen
- Mit genügend zusätzlichen Ressourcen sicherzustellen, dass die Fachstelle für Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ihre im Rahmen der Fokuserweiterung vorgesehenen Tätigkeit im Bereich kognitive und psychische Behinderungen sowie Neurodivergenz umsetzen kann.
- Mit genügend zusätzlichen Ressourcen sicherzustellen, dass die Fachstelle für Gleichstellung von Menschen mit Behinderung den Fokusbereich Bildung nachhaltig bewirtschaften kann. Insbesondere soll in den Schulen der Kontakt von jungen Menschen mit und ohne Behinderungen sowie die Sensibilisierung und Aufklärung mithilfe von Kampagnen sichergestellt werden.
Bern, 16. Mai 2024
Erstunterzeichnende: Sarah Rubin, Ursina Anderegg, Anna Jegher, Sofia Fisch
Mitunterzeichnende: Mahir Sancar, Nora Joos, Paula Zysset, Jelena Filipovic, Franziska Geiser, Mirjam Arn, Anna Leissing, Esther Meier, Katharina Gallizzi, Lea Bill, Judith Schenk