Motion: Lärm, Stress und Schadstoffe reduzieren: Einschränkung von Feuerwerk zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt
Mirjam Arn (GB); Ronja Rennenkampff (JA!)
Auftrag
Der Gemeinderat wird wie folgt beauftragt:
Die rechtlichen Grundlagen, insbesondere das Feuerwerksreglement (551.4), so zu ändern, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, auf städtischem Boden verboten wird.
Begründung
Lärmende Feuerwerke haben gravierende Auswirkungen auf Menschen, Tiere und die Umwelt:
Argumente für Menschen
Das Abbrennen von Feuerwerk stellt ein erhebliches Risiko für die menschliche Gesundheit und Sicherheit dar.
- Schweizweit entstehen durch Feuerwerkskörper jährlich mehrere hundert Tonnen Feinstaub. Dies entspricht rund 2-3 Prozent der jährlichen Feinstaubemissionen der Schweiz. Dabei können die Tagesgrenzwerte für Feinstaub (PMl0) überschritten werden, was bei Personen mit Kreislauf-und Atembeschwerden zu Problemen führen kann. [1]
- Vor dem Krieg Geflüchtete können durch die Explosionen von Feuerwerk retraumatisiert werden.
- Regelmässig kommt es zu Unfällen mit teils schweren Verletzungen und zu Bränden mit erheblichem Sachschaden. Schweizweit sind jährlich durchschnittlich 93 Brände auf Feuerwerk zurückzuführen.
Argumente für Tiere
- In Bern leben zahlreiche Haus- und Wildtiere, darunter auch jene im Tierpark Bern. Plötzliche Knallgeräusche und grelle Lichtblitze können sie in Panik versetzen, was zu Fluchtverhalten, Verletzungen und anhaltendem Stress führen kann. Solche Belastungen widersprechen der Tierschutzverordnung, die in Art. 12 TschV (SR 455.1) vorschreibt, dass Tiere nicht übermässigem Lärm ausgesetzt werden dürfen.
- Bereits heute verboten ist die Störung von Tieren in Wasser- und Zugvogelreservaten. [2] Das betrifft in Bern beispielsweise den Aareabschnitt zwischen Halenbrücke und Eymatt. [3]
Argumente für die Umwelt
- Feuerwerk besteht zu 75 Prozent aus Hüllenmaterialien. Zwar sollten verbrauchte Feuerwerkskörper wieder eingesammelt werden, doch ist dies nachts und bei Raketen, die weit weg vom Zündungsort explodieren, schwierig. Das führt zu Littering in der Natur.
- Feuerwerke setzen Schadstoffe und Metalle frei, die Luft, Boden und Wasser verschmutzen. Dies belastet die Umwelt erheblich.
Auch der Bundesrat anerkennt in seiner Botschaft zur Feuerwerksinitiative die schädlichen Auswirkungen von Feuerwerk für Mensch, Tier und Natur. Er argumentiert, dass die Gemeinden die Nutzung von Feuerwerk einschränken können. [1] Bern tut dies bereits in der Altstadt und der Matte (Art. 2 FWR (551.4), wo die meisten Feuerwerkskörper verboten sind. Davos kennt seit 2020 ein Verbot von lärmenden Feuerwerkskörpern und die Gemeinde Dürnten seit dem 9. Februar 2025. [4] Ein generelles Verbot von Feuerwerken auf städtischem Boden ist ein wirkungsvoller Schritt, um Mensch, Tier und Natur besser zu schützen. Die Stadt Bern kann beispielsweise mit alternativen Lichtshows, Musik, kulturellen Veranstaltungen oder farbiger Beleuchtung in der Stadt festliche Akzente setzen – ohne Schaden zu verursachen.
Bern, 27. Februar 2025
[1] https://www.news.admin.ch/de/nsb?id=102797
[2] Art. 5 Abs. 1 Bst. b WZVV (SR922.32)
[3] https://www.topo.apps.be.ch/pub/map/?lang=de&gpk=WASSVOG_GPK
[4] https://www.limmattalerzeitung.ch/duernten-volk-verbietet-feuerwerk-in-der-gemeinde-ld.2734028