Franziska Geiser, GB; Anna Jegher, JA!

Der Gemeinderat hat schon vor dreissig Jahre beschlossen, dass alle Dokumente der Verwaltung geschlechtergerecht formuliert sein müssen. Ein Sprachleitfaden unterstützte die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung darin, angemessene Formulierungen zu finden.

Seit den 90er Jahren hat sich der Sprachgebrauch in Bezug auf die Geschlechtergerechtigkeit stark gewandelt: War es damals progressiv, das generische Maskulin (die Stadträte) durch Paarformen (die Stadträtinnen und Stadträte) zu ersetzen, sind Paarformen heute nur noch in Ausnahmefällen passend, denn sie zementieren ein überholtes Bild einer binären Geschlechterordnung und schliessen damit Menschen aus, die nicht in diese binären Kategorien passen.

2021 hat die Fachstelle für die Gleichstellung von Frau und Mann der Stadt Bern ihren «Sprachleitfaden Kommunikation und Geschlecht: Worauf muss ich achten?» zum zweiten Mal aktualisiert. [1]

Paarformen empfiehlt die Fachstelle nur noch für spezielle Fälle, z.B. wenn es darum geht, ungewohnte Geschlechterrollen zu bezeichnen, bei einer Mischform von Geschlechterbezeichnungen oder bei Texten in einfacher Sprache.

Für alle anderen Fälle zeigt die Fachstelle Möglichkeiten des gendergerechten Sprachgebrauchs auf. Sie erklärt, wie genderneutrale Wörter und Satzstrukturen eingesetzt werden können, wie eine genderneutrale Anrede funktionieren kann, wie Genderzeichen wie der Stern eingesetzt werden können oder wie eine gendergerechte Stellenausschreibung aussieht.

Diese Hilfestellungen können nicht nur der Stadtverwaltung dienen, um deren Kommunikation mit den Einwohner*innen diskriminierungsfrei zu gestalten. Der Sprachleitfaden soll auch die Richtlinie bilden für die Überarbeitung der städtischen Reglemente. Diese befinden sich sprachlich nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Auch in Reglementen ist es zentral, dass alle Menschen in den Formulierungen genannt und somit auch als Rechtssubjekte anerkannt werden.

Daher unsere Forderung:

Bei der Überarbeitung städtischer Reglemente soll jeweils auch untersucht werden, ob sie geschlechtersensibel formuliert sind.

Ist dies nicht der Fall, sollen die Texte gemäss den Empfehlungen des Sprachleitfadens «Kommunikation und Geschlecht» umformuliert werden.

[1] Sprachleitfaden Kommunikation und Geschlecht: https://www.bern.ch/politik-und-verwaltung/stadtverwaltung/prd/fachstelle-fuer-die-gleichstellung-von-frau-und-mann/publikationen/downloads/sprachleitfaden-kommunikation-und-geschlecht-1.pdf