Dringliche interfraktionelle Motion Freie Fraktion AL / GPB-DA / PdA+, GLP, SP, GB/JA! (Christa Ammann, AL; Peter Ammann, GLP; Yasemin Cevik, SP; Lena Sorg, SP; Leena Schmitter, GB; Seraina Patzen, JA!)

1.    Der Gemeinderat veranlasst, dass die kantonalen Polizeikorps im Rahmen eines Pilotprojektes mindestens bei Personenkontrollen auf Gemeindegebiet ein Quittungs-System bei Personenkontrollen einführen. Den kontrollierten Personen wird eine Kopie der Quittung abgegeben. Die Quittung enthält Angaben …

  1. zur kontrollierten Person
  2. zu den kontrollierenden Polizeibeamt_innen (Dienstnummer und -stelle)
  3. allgemeine Angaben zur Kontrolle (Datum, Zeit, Ort)
  4. Anlass der Kontrolle Verdachtsmoment
  5. Kontrollergebnis (Bestätigung des Anfangsverdachts: Ja/Nein)

2.    Der Gemeinderat informiert den Stadtrat in Form eines Berichts über den Verlauf des Projektes (Wirksamkeit, Beurteilung des administrativen Aufwandes etc.)

Begründung:

Die Kommission gegen Rassismus und Intoleranz des Europarats (ECRI) empfiehlt den Schweizer Behörden in ihrem Bericht vom 19. Juni 2014[1] sicherzustellen, dass insbesondere dunkelhäutige Menschen keinen Kontroll- und polizeilichen Zwangsmassnahmen unterzogen werden, wenn es nicht einen begründeten Verdacht dafür gibt.

Auch der UNO-Ausschuss gegen Rassendiskriminierung (CERD) forderte die Schweiz mehrfach auf, Massnahmen zur Bekämpfung von rassistischem Profiling zu ergreifen (2008, 2014) und beanstandete insbesondere den Mangel einer statistischen Erhebung solcher Vorfälle[2].

Zudem stellt die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) in ihrem Handbuch für effektivere Polizeiarbeit „Diskriminierendes Ethnic Profiling“, dass „Formulare zu Kontrollen und Durchsuchungen ein sinnvolles praktisches Werkzeug sein können, um Beamte zu ermutigen, Kontrollen fundiert durchzuführen und Offenheit und Vertrauen hinsichtlich der Öffentlichkeit zu fördern“[3].

Für Polizist_innen im Dienst sind die Quittungen ausserdem ein Hilfsmittel. Es ist ein effektives Instrument, mit dem die Polizist_innen unterstützt werden, praxisnah und rasch zu reflektieren, ob eine Kontrolle angemessen ist. Ferner ist es ein hilfreiches Instrument für die Polizist_innen, um konstruktiv eigenen Unsicherheiten vor Fehlern zu begegnen. Würde das System zusätzlich mit Intervision ergänzt, wo die Polizist_innen ihre Polizeieinsätze hinsichtlich diskriminierender und anderweitige menschenrechtswidriger Handlungen reflektieren können, ist es ein ideales Instrument zur Unterstützung der Polizist_innen in ihrem herausfordernden Alltag.

Das Ausstellen von Quittungen bei Personenkontrollen soll also dazu führen, dass Personenkontrollen bewusster und nur bei Vorliegen hinreichender Gründe durchgeführt werden, sowie dass die Kontrollierten klar über den Grund der Kontrolle informiert werden. Ebenso könnte durch das Ausstellen von Quittungen vermieden werden, dass Betroffene innert kurzer Zeit wiederholt kontrolliert werden.

Liegen bei den Kontrollen ethnische Unverhältnismässigkeiten (d. h. überdurchschnittliche Wahrscheinlichkeit von der Polizei unbegründet kontrolliert zu werden aufgrund der Ethnie) vor, wird das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Fairness und die Legitimität der Polizei und des Strafjustizsystems untergraben. Polizist_innen sind jedoch darauf angewiesen, dass die Bevölkerung mit ihr zusammenarbeitet und ihre Arbeit als legitim einstuft.

In England und Wales beispielsweise sind die Polizeibeamten gemäss dem Verhaltenskodex zum „Police and Criminal Evidence Act“ (PACE)[4] verpflichtet, den angehaltenen Personen Protokolle zu den durchgeführten Kontrollen auszuhändigen. Die Erfassung in England und Wales macht Statistiken und ein Monitoring möglich. Die Erfassungsformulare werden von Vorgesetzten als Management-Tool eingesetzt: so können sie feststellen, wo Polizist_innen möglicherweise ihre Befugnisse nicht richtig anwenden.

Die Erfahrung in England hat gezeigt, dass die Erfassung eine zentrale Voraussetzung ist, um ethnische Unverhältnismässigkeiten identifizieren zu können und die Wirkung von Gegenmassnahmen abschätzen zu können[5].

Begründung der Dringlichkeit: Der Gemeinderat wird sich im Rahmen der Vernehmlassung zur Revision des kantonalen Polizeigesetzes äussern. Die Frist läuft bis am  23. Dezember 2016. Die eleganteste Lösung wäre, wenn das Quittungssystem in der kantonalen Gesetzgebung verankert würde und nicht von einzelnen Gemeinden im Ressourcenvertrag aufgenommen wird.

[1]http://www.ekr.admin.ch/pdf/5__ECRI_Bericht_ueber_die_Schweiz.pdf
[2]http://www.humanrights.ch/upload/pdf/140312_CERD_C_CHE_CO_7-9_16557_E.pdf
[3]https://fra.europa.eu/sites/default/files/fra_uploads/1133-Guide-ethnic-profiling_DE.pdf
[4]https://www.gov.uk/guidance/police-and-criminal-evidence-act-1984-pace-codes-of-practice
[5]Siehe Interview mit Rebekah Delsol: https://www.cilip.de/2013/12/06/stop-and-search-ethnische-unverhaeltnismaessigkeit-in-grossbritannien/