Motion Fraktion GB/JA, eingereicht von Sophie Achermann

Das Theater hegt den Anspruch ein Abbild seiner Zeit zu sein und diese kritisch zu hinterfragen. Sowohl in der Inszenierung klassischer Stoffe, die aus einer zeitgenössischen Perspektive beleuchtet werden, wie in der Erarbeitung neuer Texte und Produktionen werden gesellschaftspolitische Aktualitäten verhandelt.

Betrachten wir jedoch die Produktionsbedingungen im Theater- und Musiktheaterbetrieb, so müssen wir feststellen, dass hier kaum eine gesellschaftliche Realität abgebildet wird. Gerade die grossen institutionalisierten Häuser hinken in punkto Diversität und Gleichstellung der Gesellschaft hinterher.

Eine 2016 vom Deutschen Kulturrat in Auftrag gegebene Studie [i] zu den Geschlechterverhältnissen an deutschen Theatern hat die schockierende Schieflage in der Repräsentanz von Frauen und Männern im Theaterbetrieb deutlich gemacht. Für die Schweiz fehlt eine solche Aufstellung, es ist jedoch kaum anzunehmen, dass sich die Situation hier anders präsentiert. Die Studie konnte zeigen, dass:

  • Intendanzen zu 78 Prozent von Männern besetzt werden
  • in Regiepositionen gerade mal 30 Prozent Frauen zu finden sind
  • Und bei der Autorschaft von neuen Theatertexten, diese zu 76 Prozent von Männern verfasst.

Auch lässt sich in allen Formen theatraler Produktionkontexten im Lohnunterschied nachweisen.  Frauen verdienen je nach Sparte und Institution zwischen 26 und 46 Prozent weniger Lohn als ihre männlichen Kollegen.

Hier liegen die Theaterbetriebe weit hinter anderen Branchen, wenn es um die Gleichstellung der Geschlechter geht. Gerade in hochsubventionierten Betrieben sollten solche Diskrepanzen nicht toleriert werden.

Die Stadt Bern und ihr Haus, das KonzertTheaterBern (KTB) könnte hier mit gutem Beispiel vorangehen, um die Gleichstellung im Theaterbetrieb zu fördern.

Deutsche Häuser haben bereits Quoten bei der Vergabe von Regie- und Textaufträgen eingeführt. Ebenso wäre es wichtig die Prozesse bei der Vergabe von künstlerischen Leitungspositionen zu demokratisieren. Wie setzt sich eine Findungskommission zusammen und welches sind ihre Kriterien?

Ferner hat sich die Lohntransparenz in verschiedensten Bereichen als wichtiges Instrument für die zur Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter erwiesen. Eine solche liesse sich auch für staatlich subventionierte Kulturbetriebe umsetzen. Wie viel verdienen Regisseur*innen und Dramaturg*innen für einzelne Produktionen? Wie sieht das Jahresgehalt des Intendanten/der Intendantin aus?

Die Unterzeichnende fordern deshalb den Gemeinderat auf, die Leistungsvereinbarung für Theaterbetriebe mit folgenden Kriterien zu ergänzen:

  1. Ein Geschlechterrichtwert von 50% für Frauen* in den Geschäftsleitungen, sowie bei der Vergabe von Regie- und Textaufträgen.
  2. Transparenz über die Zusammensetzung (Kriterien und Personen) des Gremiums, welche über die Intendantenbesetzung entscheidet (Findungskommissionen). Die Zusammensetzung dieses Gremium muss der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
  3. Die Gremien, welche über für die Vergabe von Intendanzen entscheiden, sollen paritätisch zwischen den Geschlechtern zusammengesetzt sein.
  4. Lohntransparenz gegenüber den Mitarbeiter*innen

[i] https://www.kulturrat.de/wp-content/uploads/2016/12/Frauen-in-Kultur-und-Medien.pdf