Interfraktionelle Motion SP/JUSO, GB/JA! (Bettina Stüssi, SP/Yasemin Cevik, SP/Katharina Gallizzi, GB):

Wir fordern den Gemeinderat auf, in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern eine Vorlage auszuarbeiten, welche eine generelle Lohnerhöhung in der Grössenordnung von 5% für das städtische Personal beinhaltet.

Begründung:

In den letzten 25 Jahren haben die Angestellten der Stadt Bern über 14 Haushaltsverbesserungsmassnahmen-Pakete solidarisch mitgetragen. Mit ihrem kompetenten und effizienten Einsatz sorgen sie täglich für eine erfolgreiche und lebenswerte Stadt Bern. Der Gemeinde Bern geht es heute finanziell gut. Sie konnte in den letzten Jahren Schulden abbauen und dank hoher Attraktivität hat die Bevölkerung zugenommen, Betriebe sind zugezogen und damit die Steuereinnahmen gestiegen.

Trotz dieser mittlerweile gesunden finanziellen Situation gab es für das städtische Personal seit 1988 keine Reallohnerhöhung mehr. Dies schlägt sich zunehmend auf die Stadt als Arbeitgeberin nieder. Sie ist mit ihren Löhnen nicht konkurrenzfähig. Bund, Kanton und staatsnahe Betriebe, die in der Region ebenfalls viele Personen in der Verwaltung beschäftigen, bezahlen höhere Löhne als die Stadt. Zudem macht es der Fachkräftemangel immer schwieriger, qualifizierte Personen zu finden, die sich auf eine Stelle bei der Stadt bewerben. Weil auch aufgrund der bestehenden „Lohndeckelung“ der finanzielle Spielraum der Stadt im Wettbewerb um Arbeitskräfte nicht allzu gross ist, versucht sie mit vorteilhaften Anstellungsbedingungen (z.B. flexiblen Arbeitszeitmodellen, 4 Wochen Vaterschaftsurlaub) zu punkten. Allerdings ist die Stadt bezüglich Arbeitsbedingungen lange nicht einsame Spitzenreiterin und es gibt Defizite; beispielsweise haben städtische Angestellte (21. bis 50. Altersjahr) lediglich 22 Tage Ferien pro Jahr. Zudem läuft bei krankheitsbedingtem Lohnausfall das Krankentaggeld über 360 Tage, nicht, wie heute üblich, über 730 Tage. Besonders stossend ist dabei, dass die Stadt Bern 0,4% vom Lohn für die Lohnfortzahlungspflicht abzieht, während beispielsweise ewb einen Krankentaggeldabzug von 0,2% vom Lohn für die 730 Tage macht. Die Konkurrenzfähigkeit ist also vielschichtig zu betrachten, wobei die Entlöhnung eine zentrale Rolle spielt.

Angesichts dieser Umstände ist eine generelle Lohnerhöhung in der Grössenordnung von 5% für die städtischen Angestellten unumgänglich. Höhere Löhne stärken die Kaufkraft und sind volkswirtschaftlich von grossem Nutzen. Die Stadt ist finanziell in der Lage, diese Mehrkosten zu tragen: Der jährliche Personalaufwand (inkl. Sonderrechnungen) beträgt rund 320 Mio. Franken (Jahresrechnung 2016 Band I, Seite 86). 5% davon entsprechen rund 16 Mio. Franken. Abzüglich der Einsparungen von mindestens 2‘921‘363[1] Franken, die sich infolge des Primatwechsels der PVK ergeben (Gemeinderatsvorlage zum Primatwechsel, Anhang 1), ist somit mit einem Personalaufwand von neu rund 333 Mio. Franken zu rechnen.

Bern, 15. Juni 2017

[1] Diese Annahme geht von einer jährlichen Lohnerhöhung von 1,75% aus. Das heisst bei 5% steigt diese Einsparung an.