Interfraktionelles Postulat GLP, SP, GB/JA!, SVP, GFL/EVP, BDP/CVP (Daniel Imthurn, GLP/David Stampfli, SP/Stéphanie Penher, GB/JA!/Alexander Feuz, SVP/Daniel Klauser, GFL/EVP/Philip Kohli/BDP/CVP)

Ausgehend von einer im Rahmen der Genehmigung des Jahresberichts 2011 überwiesenen Planungserklärung von Luzius Theiler (Planungserklärung 2, Jahresbericht 2011 Band 1, S. 75ff.) hat die Kommission PVS in einer sog. „Aufräumaktion“ eine ganze Reihe von Kreditabrechnungen diskutiert und zu Handen des Stadtrates verabschiedet. Dabei hat sich gezeigt, dass in verschiedenen Fällen die Kreditabrechnungen von Seiten der Verwaltung erst mit sehr grosser Verspätung, in Ausnahmefällen sogar 5 oder mehr Jahre nach Abschluss der Arbeiten, der Finanzkontrolle vorgelegt worden sind. Abgesehen von der oben erwähnten Planungserklärung gibt es bisher keine verbindliche Frist, innerhalb derer die Abrechnungen über Investitionskredite an das Finanzinspektorat zur Prüfung eingereicht werden müssen. Es braucht deshalb klare Regelungen, damit solche Abrechnungen nicht vertändelt werden.

Wir fordern deshalb den Gemeinderat auf, zu prüfen, ob eine entsprechende Regelung eingeführt werden soll. Aus unserer Sicht könnte bspw. die Verordnung über die Organisation der Stadtverwaltung (Organisationsverordnung; OV, SSSB 152.01) in Artikel 6 Absatz 2 folgendermassen abgeändert bzw. ergänzt werden:

Die Kreditabrechnungen sind dem Finanzinspektorat innerhalb von 12 Monaten seit Abschluss der Arbeiten (Projektende) zur Prüfung vorzulegen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Frist angemessen erstreckt werden. Die Gründe für die Erstreckung der Frist sind in der Kreditabrechnung darzulegen.

Bern, 4. April 2013