Interfraktionelle Kleine Anfrage: Wer entscheidet wann über den Landerwerb für den Autobahnausbau im Wankdorf?
Séraphine Iseli, GB; Michael Sutter, SP; David Böhner, AL; Michael Ruefer, GLP; Tanja Miljanovic, GFL
Für den geplanten Ausbau des Autobahnanschlusses Wankdorf (BUGAVV) ist gemäss Auflage-Dossier der Erwerb von Land im Eigentum der Stadt Bern durch den Bund vorgesehen. Neben der temporären Beanspruchung von städtischem Boden für die Bauphase ist auch eine dauerhafte Landabgabe von der Stadt an den Bund geplant, um auf der heutigen Waldfläche die Autobahn zu erweitern.
Vor diesem Hintergrund bitten wir den Gemeinderat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie gross ist die Landfläche im Eigentum der Stadt Bern, die für das Projekt BUGAW vom Bund dauerhaft erworben werden soll und welchen Landwert hat die betroffene Fläche?
2. Welches Organ (Gemeinderat, Stadtrat, Stimmberechtigte) entscheidet gemäss Finanzkompetenzen über die Landabgabe und wann ist dieser Entscheid vorgesehen?
3. Wie gross ist die Landfläche im Eigentum der Stadt Bern, die für das Projekt BUGAVV vom Bund temporär beansprucht wird und für welche Dauer ist die Beanspruchung durch den Bund vorgesehen?
4. Wie hoch ist die Entschädigung an die Stadt Bern für die Beanspruchung dieser Landfläche?
5. Welches Organ entscheidet darüber, ob dieses Land dem Bund dafür zur Verfügung gestellt wird und wann ist dieser Entscheid vorgesehen?