Eingereicht von Tabea Rai, AL; Jelena Filipovic, GB; Zora Schneider PdA; Mohamed Abdirahim, JUSO; Simone Marchado GaP; Revision von Reklamereglement und ggf. Bauordnung der Stadt Bern

Eine Stadt ohne kommerzielle Werbung im öffentlichen Raum ist für viele kaum mehr vorstellbar. In fast jedem Winkel der Stadt wird das Stadtbild durch Werbeflächen geprägt. 

São Paolo ging im Jahr 2007 als die erste werbefreie Stadt mit gutem Beispiel voran. In einer Jahresfrist verschwanden 15.000 Werbeplakatwände und 300.000 Ladenfront-Beschriftungen.

Grenoble entschied sich im Jahr 2014 grün und nicht kommerziell zu sein und verbannte jegliche der 326 Werbeflächen aus dem öffentlichen Raum. Der freigewordene Raum wurde u.a. mit 50 Bäumen bepflanzt.
Eine Motion der AL Bern, die eine werbefreie Stadt Bern forderte, ist 2017 mit 22 Ja zu 36 Nein bei 4 Enthaltungen abgelehnt worden. Dies war jedoch noch bevor die Klimakrise, die dank den weltweiten Protesten zu einer Priorität auf der politischen Agenda vieler Parteien geworden ist. Zwischenzeitlich ist das Bewusstsein für den akuten Handlungsbedarf angestiegen, es braucht Massnahmen auf allen Ebenen und in allen Lebensbereichen.

Vor diesem Hintergrund ist es an der Zeit den öffentlichen Raum von kommerzieller Werbung zu befreien. Werbung hat zum Ziel, gewisse „Brandings“ in den Köpfen festzusetzen und den Konsum anzukurbeln. Werbung soll Bedürfnisse schaffen, von denen man vorher nicht wusste, dass man sie hat oder nur so befriedigen kann. Zur Deckung resp. Befriedigung von tatsächlich bestehenden Bedürfnissen braucht es keine Werbekampagnen.

Den Plakaten im Aussenraum kann niemand ausweichen, ausser er*sie verlässt den eigenen Wohnraum nicht mehr. Es besteht also, im Gegensatz zu Zeitschriften, Fernsehen, Internet auch keine „Wahl“ ob die Werbung beachtet werden soll oder nicht. Auch Adblocker für den Aussenraum existieren nicht.
Ziel und Zweck von Werbung laufen somit den Zielen der Stadt Bern, klimaneutral zu werden, diametral entgegen: Werbung führt (sofern sie funktioniert) zu Konsum und somit zu Energieverbrauch. Dies trifft nicht nur auf die offensichtlich umweltschädlichen Branchen wie Flug- und Autoanbieter*innen und Fleischindustrie zu, sondern ist ein Grundprinzip der kommerziellen Werbung. Aus diesen Gründen soll die Stadt Bern durch entsprechende Reglementsänderungen Aussenwerbung im öffentlichen Raum aber auch auf privatem Boden / Wänden, der von aussen einsehbar ist, unterbinden. Ausnahmen für Werbung, die sich auf ein Geschäft in unmittelbarer Umgebung beziehen, sollen geprüft werden (Punkt 3).​​​​​​​

Kulturelle und politische Werbung wären weiterhin erlaubt.

  1. Das Reklamereglement und ggf. die Bauordnung sind so zu überarbeiten, dass kommerzielle Werbung im Aussenraum (öffentlicher Raum aber auch auf privatem Grund) auf dem gesamten Gemeindegebiet nicht mehr bewilligungsfähig ist oder nur noch so weit zugelassen ist, oder wie es übergeordnetes zwingendes Recht vorschreibt.
  2. Den bereits bewilligten Flächen ist nach der Anpassung der Rechtsgrundlagen die Bewilligung mit einer Frist von angemessener Dauer zu entziehen oder im Falle einer befristeten Bewilligung diese nicht mehr zu erneuern.
  3. Bei der Überarbeitung des Reklamereglements und ggf. der Bauordnung ist zu überprüfen, ob eine Ausnahme für Werbung, die sich auf ein Geschäft in unmittelbarer Nähe (Radius von ca. 5m) bezieht, bewilligungsfähig bleiben soll, sofern der Aushang in der Verantwortung des Geschäftes liegt.
  4. Das Reklamereglement ist so anzupassen, dass Leuchtreklamen in jedem Fall nicht bewilligungsfähig sind.
  5. Konzessionen (Clear Channel AG, APG und ev. andere Anbieter*innen), die die Stadt Bern erteilt, sind nicht mehr zu erneuern.