Interpellation Fraktion GB/JA! (Katharina Gallizzi, GB)

Unsere Fraktion hat schon mehrmals kritisiert, dass immer mehr private Sicherheitsfirmen polizeiliche Aufgaben im öffentlichen Raum wahrnehmen, und somit in das Gewaltmonopol des Staates eindringen. Der „Bund“ vom 27. April 2015 befasst sich nun mit einem, damit einhergehenden Problem solcher privater Sicherheitsdienste, nämlich mit dem Datenschutz. Private Sicherheitsdienste übernehmen zum Beispiel das Verteilen von Parkbussen. Dabei registrieren sie nebst der Art des Delikts auch Ort und Zeit sowie die Autonummer der Gebüssten. Es handelt es sich also um «sensitive Daten». In Gemeinden in denen Polizeiinspektoren den ruhenden Verkehr kontrollierten, wird der Datenschutz durch interne Kontrollen sowie durch kommunale Datenschutzbeauftragte gewährleistet, bei den privaten Sicherheitsdiensten gibt es aber keine entsprechende Regelung. Laut „Bund“ fühlt sich der kantonale Datenschutzbeauftragte nicht dafür zuständig, sondern hält es für Aufgabe der Gemeinden im Vertrag mit den Sicherheitsfirmen den Datenschutz zu regeln.

Die Situation in der Stadt Bern ist in dieser Hinsicht speziell: Bern hat als einzige Gemeinde im Kanton die Kontrolle des ruhenden Verkehrs an den Kanton abgetreten. Die Kantonspolizei hat die Aufgabe an die Securitas und seit diesem Jahr an die GSD Gayret Security AG ausgelagert. Für den Datenschutz ist somit der Kanton zuständig, der ihn im Vertrag mit der beauftragten Sicherheitsfirma regeln sollte. Ob der Datenschutz in den Verträgen mit Securitas und GSD Gayret Security AG bisher gewährleistet worden ist, hat aber laut „Bund“ offenbar noch nie eine unabhängige Stelle kontrolliert. Denn die Datenaufsichtsstelle des Kantons habe dies bisher noch nicht kontrolliert. Diese Situation ist zutiefst unbefriedigend und beunruhigend.

Der Gemeinderat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Hat die Stadt, als indirekte Auftraggeberin, Einblick in die Verträge zwischen dem Kanton Bern und der Securitas respektive der GSD Gayret Security AG?
  2. Falls ja: Sind diese Verträge so ausgestaltet, dass der Schutz von sensiblen Personendaten jederzeit gewährleistet ist?
  3. Falls nein: Wie stellt der Gemeinderat sicher, dass der Schutz von sensiblen Personendaten, welche im Zusammenhang mit Verkehrskontrolle durch private Sicherheitsdienste auf Stadtgebiet erhoben werden, jederzeit gewährleistet ist?

Bern, 6. Mai 2015