Interpellation: Mietzinserhöhungen bei den städtischen Wohnungen
Lea Bill, GB; Ursina Anderegg, GB; Anna Leissing, GB
Mit der Medienmitteilung vom 27. Juli 2023[1] hat der Gemeinderat den Entscheid des Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik bekannt gegeben, dass per 1. Dezember 2023 die Mietzinse bei den städtischen Wohnungen erhöht werden, durchschnittlich um 6.2%.
Dieser Entscheid wirft Fragen auf. Die städtische Wohnstrategie sieht vor, dass die Stadt Bern schwerpunktmässig preisgünstigen Wohnraum für Menschen tiefer und mittlerer Einkommensklassen fördert. Auch die Teilstrategie Wohnen des Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik hält fest, dass der Fonds marktergänzend tätig ist und das Wohnungsangebot insbesondere auf Personen ausrichtet, die auf dem freien Wohnungsmarkt kaum Zugang zu qualitativ hochstehendem Wohnraum haben. Mit der Erhöhung der Mietzinse aufgrund des gestiegenen Referenzzinssatzes folgt der Gemeinderat nun aber den Entwicklungen im Wohnungsmarkt und steht damit im Widerspruch zu seinem eigenen Anspruch, marktergänzend zu wirken.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation – punkto Mangel an bezahlbarem Wohnraum in der Stadt Bern (Leerwohnungsziffer im Juni 2023 bei 0.45%[2]) und der grundsätzlichen Teuerung bei den Prämien, Energiepreisen, Lebensmitteln, etc. – ist der Entscheid, die Mieten der städtischen Wohnungen zu erhöhen, besonders unverständlich. Ein grosser Teil der Bevölkerung ist von der Teuerung betroffen und es darf nicht sein, dass steigende Mieten das Fass zum Überlaufen bringen. Und es darf erst recht nicht sein, dass die Stadt eine zusätzliche Teuerungstreiberin für die Stadtbevölkerung ist.
Die Unterzeichnenden bitten den Gemeinderat, folgende Fragen zu beantworten:
- Trotz Erhöhung des Referenzzinssatzes ist es bei Weitem nicht so, dass alle privaten Eigentümer*innen eine Mietzinserhöhung beschlossen haben. Wieso geht hier die Stadt Bern weiter als private Eigentümer*innen? Wie ist der Entscheid mit der städtischen Wohnstrategie und der Teilstrategie Wohnen des Fonds vereinbar?
- Welches Gremium entscheidet auf welcher Grundlage über Mietzinsmodelle von städtischen Liegenschaften?
- Gemäss Medienmitteilung sind die Wohnungen im Segment «Günstiger Wohnraum mit Vermietungskriterien (GüWR)» noch ausgeschlossen. Muss also damit gerechnet werden, dass in den nächsten Jahren auch bei diesen Wohnungen mit Mietzinserhöhungen folgen?
- Armutsgefährdete und -betroffene Personen leben nicht nur in den so genannten GüWR-Wohnungen. Inwiefern gibt es eine soziale Abfederung bzw. eine Abstufung anhand finanzieller Möglichkeiten bezüglich der restlichen Wohnungen?
- Wie viele Schlichtungsverfahren sind bis heute initiiert worden betreffend städtischer Wohnungen? Wie hoch schätzt der Gemeinderat die Kosten für diese Verfahren ein?
- Bezieht sich die Mietzinserhöhung einzig auf private Wohnungen oder sind auch städtische Liegenschaften betroffen, die zum Beispiel von Vereinen oder städtischen Dienststellen genutzt werden? Falls auch solche Liegenschaften betroffen sind: Kann hier genauer das Ausmass der Erhöhungen beziffert werden (Anzahl Liegenschaften und Betroffene und konkrete Erhöhung)?
[1] https://www.bern.ch/mediencenter/medienmitteilungen/aktuell_ptk/mietzinserhoehung-fuer-staedtische-wohnungen
[2] https://www.bern.ch/themen/stadt-recht-und-politik/bern-in-zahlen/publikationen/kurzberichte/lebensraum-und-infrastruktur/bericht-leerwohnungszaehlung.pdf