Interpellation: Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik: Wie will der Gemeinderat die Zukunft des Fonds sichern?
Esther Meier (GB)
Fragen
Der Gemeinderat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wie beurteilt der Gemeinderat die aktuelle finanzielle Lage des Fonds sowie die in den kommenden Jahren erwarteten Defizite?
- Welche rechtliche bzw. reglementarische Grundlage stützt die heutige Ausschüttungspraxis mit Sockelbetrag und Gewinnanteil?
- Weshalb wird die Ausschüttung auf dem gesamten Eigenkapital und nicht – wie im Reglement vorgesehen – auf dem Dotationskapital berechnet?
- Welche Auswirkungen hätte es auf die Substanz des Fonds, wenn die derzeitige Ausschüttungspraxis trotz prognostizierter Defizite beibehalten wird?
- Ist der Gemeinderat bereit, den Sockelbetrag der Ausschüttung vorübergehend zu reduzieren, um die finanzielle Stabilität des Fonds zu gewährleisten? Falls nein, weshalb nicht?
- Welche alternativen oder flexiblen Modelle prüft oder sieht der Gemeinderat zur zukünftigen Gestaltung der Abgeltung?
Begründung
Das Kapital des Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik wird derzeit mit rund 30 Millionen Franken verzinst. Dieser Betrag ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich angewachsen. Aktuell erfolgt die Auszahlung über zwei Komponenten:
einen Sockelbetrag sowie einen Gewinnanteil. Die Finanzplanungen zeigen nun für die kommenden Jahre deutliche Defizite. Setzen sich diese Entwicklungen fort, wird die Substanz des Fonds langfristig ernsthaft angegriffen. Trotz dieser absehbaren Risiken ist derzeit nicht ersichtlich, dass der Gemeinderat eine Anpassung der Ausschüttungspraxis prüfen möchte. Der Fonds ist ein wichtiges Instrument um in der Stadt Bern mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Es darf keinesfalls erneut zu einem Verkauf von Liegenschaften kommen, damit der Fonds rentabel bleibt. Fixe Abgabemodelle, die nicht mit den finanziellen Möglichkeiten des Fonds vereinbar sind, dürfen nicht auf die Mieter:innen abgewälzt werden. Es ist daher aus Sicht der Interpellant:innen unabdingbar, die Abgeltung des Fonds an die Stadt genauer
anzuschauen und gegenenfalls den realen Gegebenheiten und dem wohnpolitischen Auftrag des Fonds anzupassen.
Bern, 04. Dezember 2025