Mahir Sancar, JA!; Lea Bill, GB

Gemäss der Leerwohnungszählung der Stadt Bern (Stand 1. Juni 2023) standen zu diesem Zeitpunkt insgesamt 355 Wohnungen (1 bis 6 und mehr Zimmer) wegen Umzug, Neubau oder Renovation leer. Davon 241 bis zu drei Monate, 92 zwischen drei und 12 Monaten und 22 über 1 Jahr. Demnach gibt es keine Wohnungen in Bern, die aus einem anderen Grund, z.B. weil sie renovationsbedürftig sind, aber die Hauseigentümer*innen kein Geld investieren können oder wollen, leer stehen.[1]

Leerstehende Wohnungen sind in einer Stadt wie Bern, wo bezahlbarer Wohnraum immer wie knapper wird (seit 1. Juni 2022 ist die Leerstandziffer um 0,12% gesunken bei einer Zunahme von 0,9% der Wohnbevölkerung[2]), ein unerträglicher Zustand, dem nichts Positives abgewonnen werden kann. Die Stadt als Gemeinwesen hat deshalb die Aufgabe, diesen Zustand so gut wie möglich zu verhindern.

Dies kann mit verschiedenen Mitteln erreicht werden: Einerseits kann sich die Stadt Bern dafür einzusetzen, Zwischennutzungen und den Zugang zu Informationen und Vermittlungsangeboten aktiver zu fördern (vgl. Kleine Anfrage GB/JA! Koordinationsstelle Zwischennutzung der Stadt Bern vom 14. September 2023). Andererseits kann sie sich aktiv am Immobilienmarkt auf Stadtboden beteiligen und leerstehende Immobilien kaufen und diese Immobilien und Wohnungen kostendeckend und damit für Mietende günstiger vermieten zu können. Dies würde sich zudem positive auf das bescheidene Immobilienportfolio der Stadt Bern auswirken.

Wir bitten den Gemeinderat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie viele Liegenschaften/Wohnungen im Eigentum der Stadt Bern stehen z.Z. leer, seit wann und aus welchen Gründen?
  2. Gibt es eine städtische Kontrollstelle für leerstehende Wohnungen im Privateigentum / Eigentum des Kantons oder des Bundes?
  3. Falls nein, wird beabsichtigt, eine solche zu schaffen? Falls nein, weshalb nicht?
  4. Kann die Stadt Bern eine gesetzliche Grundlage schaffen, die eine Meldepflicht von Eigentümer*innen und andere Nutzungsberechtigten von leerstehendem Wohnraum (< 3 Monate) vorsieht?
  5. Nimmt die Stadt Bern aktiv Kontakt zu den Eigentümer*innen dieser leerstehenden Wohnungen auf und unterbreitet diesen ein Kaufangebot? Falls nein, weshalb nicht?
  6. Falls mangels finanzieller Ressourcen kein Kaufangebot gemacht werden kann, wird mit möglichen Partner*innen (z.B. Burgergemeinde, alternative Bank, Kanton, etc.) eine gemeinsame Finanzierung in Betracht gezogen?
  7. Gibt es die Möglichkeit, ein Kaufrecht der Stadt Bern für Wohnungen auf Gemeindegebiet gesetzlich zu verankern, sofern diese während einem gewissen Zeitraum leerstehen?

[1] Statistik Stadt Bern, Zählung der leerstehenden Wohnungen in der Stadt Bern am 1. Juni 2023, S. 4

[2] Medienmitteilung Nr. 06/2023 der Stadt Bern «Bevölkerung der Stadt Bern: Starkes Wachstum im 1. Halbjahr 2023» vom 10.09.2023