Eingereicht von Seraphine lseli (GB) und Timur Akçasayar (SP)

Ein funktionierendes Partizipationsmodell ist wichtig für die Akzeptanz der Fusionsbestrebungen. In der Machbarkeitsstudie Kooperation Bern werden drei Modelle präsentiert. Eines davon sind die anerkannten Quartierorganisationen nach heutigem Modell, das sogenannte Berner Modell. Das vor 40 Jahren gestartete Berner Modell der Quartierbeteiligung ist ein Erfolgsmodell. Es findet nicht nur in Fachkreisen der ganzen Schweiz viel Beachtung, sondern auch in der Berner Bevölkerung. Die Quartierkommissionen haben sich in den vergangenen Jahren auch für die Verwaltung als unerlässliche Partnerinnen für die Quartier- und Stadtentwicklung etabliert. Das Modell stösst angesichts der stetig steigenden Anforderungen seitens der Bevölkerung und der Verwaltung, zunehmend an seine Grenzen (personell, finanziell, demokratiepolitisch). Im Kontext der Fusionsbestrebungen – insbesondere mit der Gemeinde Ostermundigen – ist es deshalb unerlässlich, dass die Verwaltung nicht im Alleingang, sondern in enger Zusammenarbeit mit Expert*innen aus Quartierkommissionen und anderen Organisationen die Grundlagen des bisherigen Modells überprüfen und die notwendige Erneuerung erarbeiten. Angesichts des Legislaturziels des Gemeinderats der «Stadt der Beteiligung!» und der zunehmenden Ansprüche an die Professionalität der Quartierkommissionen sind Anpassungen erforderlich. Es sind Voraussetzungen zu schaffen für eine professionelle und inklusive Koordination der Quartierbeteiligung.

Die Motionär*innen, in Übereinstimmung mit allen Geschäftsleitungs-Mitgliedern der bestehenden Quartierkommissionen, stellen folgende Forderungen:

  1. Die heutige Organisationsform und die Grundlagen der Stadtteilpartizipation sei grundsätzlich, aber besonders im Hinblick auf die Fusionsabklärungen, zu überprüfen.
  2. Das bestehende Modell 1 (vgl. Machbarkeitsstudie Kooperation Bern, S. 6) sei dabei als gut funktionierende und logische Ausgangslage auszubauen und anzupassen.
  3. Es sei rasch eine Arbeitsgruppe mit Einbezug der Expert*innen aus den Quartierkommissionen und anderen relevanten Organisationen (wie z.B. TOJ, DOK, VBG, KI etc.) zu beauftragen, Vorschläge zur Weiterentwicklung des Berner Modells zu beauftragen. Dabei gelten die unter 4-5 genannten Rahmenbedingungen.
  4. Es darf keine Ungleichbehandlung zwischen Quartierkommissionen geben
  5. Der niederschwellige Zugang für die Quartierbevölkerung und für alle Vereine mit Quartierbezug ist sicherzustellen und zu fördern. Besonders sind dabei bisher untervertretene Gruppen wie Migrant*innen, Jugendliche etc. zu beachten.
  6. Die Geschäftsstellen sind mit den nötigen Mitteln auszustatten, die ihrer professionellen Arbeit und Funktion entsprechen.