Interpellation GB/JA! (Regula Tschanz, GB)

Im Vortrag zur Teilrevision des Personalvorsorgereglements der Stadt Bern weist der Gemeinderat auf die schlechte Sanierbarkeit der Personalvorsorgekasse der Stadt Bern (PVK) aufgrund des ungünstigen Verhältnisses zwischen den Verpflichtungen der versicherten Mitarbeitenden und den Rentenbeziehenden hin. Von den Gesamtverpflichtungen von Fr. 1 927 633 700.00 machte das Vorsorgevermögen der Rentenbeziehenden per 31. Dezember 2012 62 Prozent aus; auf die aktiven versicherten Mitarbeitenden entfielen 38 Prozent. Zum Vergleich: Gemäss dem „Bericht zur Umsetzung der Strukturreform, zur Senkung des technischen Zinssatzes und zur Ausfinanzierung“ der Verwaltungskommission der PVK vom 29. November 2013 beträgt das Deckungskapital der Rentenbeziehenden bei einer durchschnittlichen Vorsorgeeinrichtung ungefähr 48 Prozent der gesamten Vorsorgekapitalien. Der Rentner/innenanteil der PVK liegt bei rund 41 Prozent – der schweizerische Durchschnittswert bei ca. 21 Prozent.

Die Fraktion GB/JA! ist besorgt über den ausserordentlich hohen Rentner/innenanteil bei der PVK und die damit einhergehende schlechte Sanierbarkeit der PVK. Hier stellt sich die Frage, wie es zu dieser Situation gekommen ist und welche Risiken damit in den nächsten Jahren/Jahrzehnten entstehen. Zum hohen Rentner/innenanteil beigetragen hat sicherlich die Überführung der Stadtpolizei in die Kantonspolizei per 1. Januar 2008. Aus den Jahresberichten 2007 und 2006 wird jedoch ersichtlich, dass die PVK bereits vor der Überführung der Stadtpolizei ein ungünstiges Verhältnis von Rentner/innen und versicherten Mitarbeitenden (respektive deren Anteil am Vorsorgekapital) aufwies.

Der Gemeinderat wird vor diesem Hintergrund um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

1. Wie ist es bei der PVK zur Situation mit einem ausserordentlich hohen Rentner/innenanteil gekommen? Welche weiteren Faktoren haben neben der Überführung der Stadtpolizei zur Kantonspolizei per 1. Januar 2008 zum hohen Rentner/innen-anteil bei der PVK geführt?

2. Welche Vereinbarungen wurden bei der Überführung der Stadtpolizei zur Kantonspolizei per 1. Januar 2008 zwischen der Stadt Bern und dem Kanton getroffen? Wurde für die bei der PVK verbleibenden Rentner/innen eine separate technische Rückstellung (eine Art Risikokapital) und/oder Garantie des Kantons vereinbart oder konnten die Rentner „gratis“ zurückgelassen werden?

a) Falls eine Rückstellung und/oder Garantie vereinbart wurde: In welcher Höhe? Wie wird die Höhe dieses Ausgleichs im aktuellen Anlage- und Wirtschaftsumfeld eingeschätzt?

b) Falls keine Rückstellung und/oder Garantie vereinbart wurde: Warum nicht? Wie beurteilt der Gemeinderat dies aus heutiger Sicht? Wie hoch hätte ein solcher Ausgleich aus heutiger Sicht ausfallen müssen?

3. Welche Risiken entstehen aufgrund des hohen Rentner/innenanteils in den nächsten Jahren/Jahrzehnten?

4. Welche Möglichkeiten bestehen, um diese Risiken zu entschärfen?

Bern, 3. April 2014