Gleiche Rechte für alle: Kundgebungen während den eidgenössischen Sessionen auf dem Bundesplatz erlauben
Interfraktionelle Motion GB/JA! und GLP (Lea Bill, JA!; Leena Schmitter, GB; Peter Ammann, GLP)
Der aktuelle Artikel im Kundgebungsreglement (KgR) zu Kundgebungen auf dem Bundesplatz lautet wie folgt:
Art. 6 Kundgebungen auf dem Bundesplatz
1. Kundgebungen auf dem Bundesplatz werden für folgende Zeiten nicht bewilligt:
a. Sessionswochen des eidgenössischen Parlaments für die Zeit von Montag bis Freitag;
b. dortige Marktzeiten, namentlich von Wochenmarkt, Zibelemärit und Graniummärit.
2. Über Ausnahmen in Einzelfällen entscheidet der Gemeinderat.
Basierend auf diesen Artikel werden Kundgebungen auf dem Bundesplatz während den eidgenössischen Sessionen nicht bewilligt.
In jüngster Vergangenheit wurden, gestützt auf den genannten Artikel 6, Absatz 1a, mehrere Personen gebüsst: Der Mitorganisator einer Aktion während der Debatte zur Wehrpflichtsaufhebungsinitiative am 10. Dezember 2012, sowie gleichentags ein Verantwortlicher einer symbolischen Aktion zum Asylgesetz. Beide Aktionen bestanden im Wesentlichen darin, dass den vorbeigehenden Herren und Damen NationalrätInnen Flugblätter verteilt wurden und zusätzlich mit einem Transparent auf das jeweilige Anliegen aufmerksam gemacht wurde. Die Aktionen versammelten je lediglich ca. 10-15 Personen, dauerten kaum mehr als eine halbe Stunde und waren auch nicht als „Kundgebung“ angelegt. Dennoch wurden beide Organisatoren wegen Verstoss gegen das Kundgebungsreglement und Ungehorsam gegen amtliche Verfügung (StGB 292) mit je CHF 450 gebüsst.
Im Gegenzug scheint die Durchführung von Grossveranstaltungen während der Session kein Problem darzustellen: So wurde am 11. und 12. September 2013 der «Swiss Energy and Climate Summit» (ECS), für den die Veranstalter des Swiss Economic Forum verantwortlich sind, erlaubt. Gemäss der Zeitung „Der Bund“ vom 10.9.13 soll der „Anlass (…) die Bevölkerung und Entscheidungsträger aus Politik und Wirtschaft gemäss Programm für die ‚Energie- und Klimaproblematik’ sensibilisieren“. Für diese Veranstaltung wurden grosse Teile des Bundesplatzes während vier Tagen gesperrt. Zudem berichtete der Bund, dass die Burgergemeinde zwischen dem 22. August und dem 11. September 2014 plant, ihren „Panorama-Kubus“ während fast drei Wochen auf dem Bundesplatz aufzustellen (davon sind drei Tage während der Session).
Diese Beispiele zeigen, dass das Veranstaltungsmanagement der Stadt Bern und die Kantonspolizei den Art. 6, Absatz 1a des Berner Kundgebungsreglements sehr unterschiedlich restriktiv anwendet, was einer offenen und direkten Demokratie, wie wir sie in der Schweiz kennen, zuwiderläuft. Damit die Grundrechte garantiert werden können und sämtlichen politischen Aktionen und Kundgebungen mit gleichen Ellen gemessen werden, muss Art. 6 KgR präzisiert werden.
Die Unterzeichnenden fordern deshalb den Gemeinderat auf, eine Teilrevision des Kundgebungsreglements vorzulegen.
Dabei soll der neue Art. 6 KgR wie folgt lauten:
Art. 6 [neu]
Kundgebungen auf dem Bundesplatz
1. Kundgebungen auf dem Bundesplatz werden nicht bewilligt für dortige Marktzeiten, namentlich von Wochenmarkt, Zibelemärit und Graniummärit.
2. Über Ausnahmen in Einzelfällen entscheidet der Gemeinderat.