Postulat GB/JA! (Regula Bühlmann, GB)

Finanzflüsse und ihre Steuerung beeinflussen die aktuellen und zukünftigen Lebensbedingungen der Bevölkerung. Da sich die Lebens- und Arbeitssituationen zwischen den Geschlechtern immer noch deutlich unterscheiden, wirken sich öffentliche Ausgaben unterschiedlich auf die Geschlechter aus. Eine geschlechtsspezifische Analyse ist deshalb für eine realistische Wirkungsanalyse von Staatsausgaben unerlässlich. Der Staat und seine Organe unterstehen zudem dem Diskriminierungsverbot und Gleichstellungsgebot (Art. 8 Abs. 3 BV). Diese müssen auch bei der Zuteilung von Ressourcen berücksichtigt werden.

Sport ist weder geschlechtsneutral noch geschlechtergerecht organisiert. Vielmehr herrscht in Bezug auf Organisation und Finanzierung sowohl des Spitzen- als auch des Breitensports eine weitgehende Geschlechterblindheit. Eine 2002 im Auftrag des Eidgenössichen Gleichstellungsbüros in der Abteilung Jugend und Sport im BASPO durchgeführte Budgetanalyse hat aufgezeigt, dass auch dort keine Chancengleichheit der Geschlechter herrscht:

Im Jahr 2000 profitierten Mädchen und Frauen von J+S-Angeboten, die mit rund 18 Mio. Franken subventioniert wurden, während Jungen und Männer von mit rund 30 Mio. Franken subventionierten Angeboten profitierten. Zudem floss ein knappes Viertel der J+S-Subventionen in Angebote, in denen der Jungen/Männeranteil bei 95% liegt, während in Angebote bei denen der Mädchen-/Frauenanteil bei über 90% liegt nur 2.3% der Subventionen flossen. Die Analyse hat ferner aufgezeigt, dass Frauen 28% der J+S-LeiterInnen ausmachten, jedoch nur 20% der Entschädigungen erhielten.

Die Stadt Bern gibt jährlich ca. 28’000’000 Franken für den Breitensport aus, aufgeteilt in Betriebe Eis und Wasser (18’000’000.-) und Sportanlage, Sportbetrieb (10’000’000.-). Wir befürchten dass Männer und Frauen, Mädchen und Jungen nicht in gleichem Masse Nutzniessende dieser Angebote sind. So profitieren Frauen eher von Low Level-Angeboten und treiben Sport eher ausserhalb von Vereinen. Sportanlagen wie Turnhallen und Fussballfelder stehen jedoch vorwiegend Sportvereinen zur Verfügung. Kommt hinzu, dass beispielsweise im Fussball Frauenvereine vermehrt zu Randzeiten trainieren oder auf periphere Fussballfelder ausweichen müssen, da zentrale Fussballfelder während attraktiven Zeitfenstern mehrheitlich vom Männerfussball genutzt werden.

Die Neuauflage des Aktionsplans zur Gleichstellung von Frauen und Männern der Stadt Bern verlangt, dass Frauen und Männer gleichermassen Zugang zu öffentlichen Ressourcen und Dienstleistungen der Verwaltung haben und diese auch in Anspruch nehmen. Für den Sportbereich konkretisiert er dies in Massnahme 3, die vorsieht, die Nutzung der Angebote der Sportförderung statistisch zu erfassen und nach Geschlecht und Herkunft aufzuschlüsseln.

Aufgrund dieser Zielsetzung beauftragen wir den Gemeinderat, die Chancengleichheit in der städtischen Sportförderung folgendermassen zu überprüfen:

1. Die in Massnahme 3 beschriebene nach Geschlecht und Herkunft aufgeschlüsselte Auswertung der Nutzung der Sportförderungsangebote ist in Bezug zu stellen zur Finanzierung der entsprechenden Angebote.

2. Der zeitliche und quantitative Zugang zu Angeboten, die nach der unter Punkt 1 geforderten Analyse knapp sind, ist detailliert nach Geschlecht aufgeschlüsselt zu untersuchen: Stehen beispielsweise Turnhallen, Schwimmbahnen und Fussballplätze dem Frauen- sowie dem Männersport gleichermassen und in gleich attraktiven Zeitfenstern zur Verfügung?

3. Die Finanzierung der spezifischen Angebote für Kinder und Jugendliche ist aufzuschlüsseln nach Geschlecht der Nutzniessenden (analog BASPO-Studie zu J&S von 2002): In welchen Angeboten der Kids Days, des Schulsports und des Fiescher Sportlagers besteht eine starke Geschlechtersegregation? Welcher Anteil der Finanzierung fliesst ihnen jeweils zu und profitieren Mädchen und Jungen gleichermassen davon?

Bern, 12. März 2015