Dringliche Motion Freie Fraktion AL/GPB-DA/PdA (Luzius Theiler GPB-DA), Stephanie Penher GB, Marieke Kruit SP, Sandra Ryser GLP, Bernhard Eicher FdP

Kürzlich wurden im Stadtrat zwei Motionen für eine Revision der Bauordnung zum besseren Schutz der Altstadt vor Zweckentfremdung von Wohnraum und gegen «tote» Schaufenster überwiesen.

Erheblich erklärte Motionen müssen vom Gemeinderat innert zwei Jahren mit einer Vorlage an den Stadtrat vollzogen werden (Art.59 Abs. 5 GRSR).

Nun erklärte jedoch Stadtpräsident von Graffenried am 2. Februar und am 16. Februar im Stadtrat, aktuell werde eine Bauordnungs-Revision vorgenommen, bei der es nur um eine auf der Revision des Bundes basierende Harmonisierung der Baubegriffe gehe. Erst nachher würden in einer 2. Revision, die Pendenzen aus verschiedenen überwiesenen Stadtratsvorstössen in die Bauordnung integriert. Das könne nicht in diesem oder im nächsten Jahr erledigt werden, sondern es handle sich dabei «um eine mehrjährige Prozedur». Mit andern Worten: Vom Stadtrat beschlossene zeitlich dringliche Massnahmen zum Altstadtschutz sollen auf die lange Bank geschoben werden, der Wille fehlt, die zweijährige Frist zu respektieren, schon gleich im Voraus werden Fristverlängerungen geplant. Dies obwohl Nichtstun wachsenden Schaden bewirkt. Nach einer von Airbnb überreichten Statistik hat sich die Zahl der von Airbnb vermittelten Ankünfte in der Stadt Bern 2016 um 66% vermehrt. Und gerade eben wird ein Ladenlokal in der Altstadt in ein «Informationszentrum» einer Bank umgewandelt.

Das unbestritten umständliche Verfahren einer BO-Revision muss mit gutem Willen und Verantwortungsbewusstsein gegenüber der noch in der Altstadt wohnenden Bevölkerung und dem Weltkulturerbe fristgerecht abgewickelt werden können. Für die Schaufenster besteht schon eine Formulierung, die der Stadtpräsident in der Debatte vom 16. Februar als «clever» bezeichnet hat. Für die Eindämmung der Zweckentfremdung von Wohnraum in den Altstädten bestehen unzählige Vorbilder im In- und Ausland. Und die 2006 beschlossenen sehr restriktiven Bestimmungen zum Nachtleben in der Unteren Altstadt, die zur Schliessung verschiedener Bars und Clubs geführt haben, könnten auf Grund der gemachten Erfahrungen und der in Kürze stattfindenden Stadtratsdebatte ebenfalls angepasst werden. Zudem muss die Bauordnung mit dem eben vom Gemeinderat beschlossenen neuen Stadtentwicklungskonzept (STEK) in Einklang gebracht werden.

Der Gemeinderat wird beauftragt, bis spätestens Mitte 2019 eine Vorlage zur Revision der Bauordnung zu unterbreiten, die neben den formalen Bestimmungen betreffend die Harmonisierung der Baubegriffe die Umsetzung der vom Stadtrat erheblich erklärten Vorstösse zum Schutz der Altstadt und evtl. die Revision weiterer Artikel der Bauordnung, die sich in der Praxis nicht bewährt haben oder durch das neue STEK überholt sind, beinhaltet.

Begründung der Dringlichkeit: Ist selbsterklärend.  Ohne dringliche Behandlung wäre die in der Motion gesetzte Vollzugsfrist bis Mitte 2019 bei der Traktandierung im Stadtrat weitgehend aufgebraucht.

6. April 2017