Motion GB/JA!, (Katharina Gallizzi / Ursina Anderegg, GB)

Die Pensionskassen der Schweiz verwalten Vermögen im dreistelligen Milliardenbereich für einen grossen  Teil der Schweizer Bevölkerung. Dies ohne dass die Versicherten gross Einfluss nehmen können darauf, wie ihr Geld angelegt wird. Somit liegt es nahe, dass sich die Pensionskassen bei ihrer Anlagestrategie mindestens an den im demokratischen Konsens entstandenen Gesetzen, Verordnungen sowie internationalen Abkommen und Konventionen (z.B. Übereinkommen über Streumunition) orientieren sollten. Wünschenswert wäre, dass sie noch einen Schritt weiter gehen würden, und das Vermögen der Versicherten nur in sozial, ökologisch und ethisch unbedenkliche Anlagen investieren.

Genau dies fordert Artikel 2, Absatz 4 des Reglements der Pensionskasse der Stadt Bern (PVK): „Sie [die PVK] richtet ihr Handeln nach sozialen, ökologischen und ethischen Kriterien der Nachhaltigkeit aus.“ Trotz dieses Grundsatzes investiert die PVK einen Teil ihrer Gelder in ethisch bedenkliche Anlagen. So wird zum Beispiel rund 1,8%  des Gesamtvermögens in Unternehmen, die auch Kriegsmaterial und besondere militärische Güter herstellen, angelegt. Grund dafür sind die Anlageinstrumente, welcher sich die Pensionskassen bedienen. Sie investieren  das ihnen anvertraute Geld oft nicht über direkten Aktienkauf, sondern über Beteiligungen an internationalen «Indices», die sich aus mehreren Aktientiteln zusammensetzen, und zu denen auch heikle Firmen gehören können. Auf diese Weise investieren Schweizer Pensionskassen zum Beispiel auch in Rüstungsunternehmen, die unter anderem international geächtete Waffen wie Atomwaffen oder Streumunition herstellen. Dies, obwohl die Finanzierung dieser Waffen in der Schweiz seit Juli 2012 verboten ist.

Dass eine aktivere Anlagestrategie durchaus möglich ist, beweist der norwegische Pensionsfonds, der seine Anlagestrategie durch eine Ethikkommission überprüfen lässt und sich aus heiklen Beteiligungen zurückgezogen hat. Auch in der Schweiz gibt es entsprechende Ansätze, wie der im Dezember 2015 von bedeutenden institutionellen Investoren gegründete Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK-ASIR).

Der Verein SSVK-ASIR bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen für seine Mitglieder, damit sie im Rahmen ihrer Anlageentscheide die Verantwortung gegenüber Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft ganzheitlich wahrnehmen können. Dies geschieht über folgende Dienstleistungen:

  • Erarbeiten von konkreten Regeln zur Umsetzung möglichst objektiver Kriterien (normative Kriterien), auf der Basis von Schweizer Gesetzen, Verordnungen sowie auf Intentionalen Abkommen und Konventionen.
    Durchleuchten und Überwachen der Portfolios der Mitglieder auf Basis der normativen Kriterien.
  • Dialog mit Unternehmen, bei welchen eine systematische Verletzung der normativen Kriterien festgestellt wird.
    Vorschläge zum Ausschluss von Unternehmen, bei denen der Dialog erfolglos war, oder deren Geschäftsmodell eine grobe Verletzung der normativen Kriterien verursacht.

Ein Beitritt der PVK zum Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen würde es der PVK erleichtern, das ihr anvertraute Vermögen  wie von Art. 2 Abs. 4 PVR gefordert ausschliesslich in Anlagen zu investieren, die sozialen, ökologischen und ethischen Kriterien der Nachhaltigkeit entsprechen.

Wir fordern deshalb, dass sich die Stadt Bern als Arbeitgebervertreterin der PVK dafür einsetzt, dass sich diese dem Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK- ASIR) anschliesst.

 

Bern, 30. Juni 2016