Interpellation Fraktion GB/JA! (Seraina Patzen, JA!/ Leena Schmitter, GB)

Am Samstag, den 11. Oktober 2014, fand auf dem Bundesplatz die Miss Schweiz Wahl 2014 statt. Für diesen Event wurde der gesamte Bundesplatz zwei Wochen lang gesperrt. Am Samstag selber durften die 900 geladenen Gäste, darunter auch der Gemeinderat, den Miss Schweiz Wahlen beiwohnen. Der Rest der Bevölkerung durfte von der Strasse aus ins Zelt sehen oder dem Public-Viewing beiwohnen. Die Kommerzialisierung des öffentlichen Raumes durch solche Veranstaltungen ist bedenklich.

Die Kriterien für die Kandidatinnen bei der Miss-Schweiz-Wahl lauten wie folgt: Schweizerin, 17-25 jährig, mindestens 1.68m gross, ledig, nicht geschieden, keine Kinder. Diese Kriterien zeigen, dass hinter der Veranstaltung ein einseitiges und überholtes Bild von Weiblichkeit steht. Die Miss-Schweiz-Wahlen sind nicht nur sexistisch, sondern zementieren Rollenbilder, die es zu überwinden gilt.

Mit dem Zurschaustellung von Frauen und ihren Körpern wird Profit gemacht – und dies unter dem Deckmantel einer „Charity-Veranstaltung“.

Am Samstag der Miss-Schweiz-Wahl versuchten verschiedene Gruppen in einem friedlichen Protest ihrem Unmut gegen diese Veranstaltung kund zu tun. Die Polizei versuchte mit einem Grossaufgebot jeglichen Protest im Keim zu ersticken.

Die Unterzeichnende bitten den Gemeinderat folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie ist das Frauenbild, das an der Miss Schweiz Wahl propagiert wird, mit den Bemühungen, die der Gemeinderat und die Fachstelle Gleichstellung in der Gleichstellungspolitik unternehmen, zu vereinbaren?

2. Weshalb ist ein solch kommerzieller Event, der bewusst die Trennung zwischen Allgemeinheit und VIPs vornimmt und damit den Grossteil der Bevölkerung ausschliesst, auf einem öffentlichen Platz wie dem Bundesplatz erwünscht?

3. Weshalb unterstützt der Gemeinderat eine kommerzielle und sexistische Veranstaltung auf dem Bundesplatz verbietet aber Demonstrationen während der eidgenössischen Sessionen?

4. In den Medien war zu lesen, dass die Veranstalter_innen der Miss Schweiz Wahl in den Genuss von Gebührenbefreiung gekommen sind. Stimmt das? Wenn ja: Wie hoch war die Gebührenbefreiung? Wie ist es zu rechtfertigen, dass ein Anlass mit millionenschweren Sponsor_innen in den Genuss einer Gebührenbefreiung kommt? Welche Kriterien wurden hierzu herbeigezogen?

5. Welche anderen Ausnahmen wurden bei der Bewilligung des Events gemacht? Wieso wurde zum Beispiel nicht auf die Freihaltung der Fluchtwege bestanden?

6. Welche Massnahmen trifft der Gemeinderat, um eine kommerzielle Nutzung des Bundesplatzes in Zukunft zu vermeiden?

Bern, 16. Oktober 2014