Motion Fraktion GB/JA! (Sabine Baumgartner, GB)

Eine verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein zentrales Element auf dem Weg zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern und längst kein frauenspezifisches Anliegen mehr. Viele Männer wünschen sich einen aktiven Beitrag zur Kinderbetreuung oder Angehörigenpflege zu leisten. Die Vereinbarkeit von Betreuungs- und Berufspflichten kann durch eine geeignete Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse wesentlich erleichtert werden. Heute arbeiten laut Angaben der Stadt 66% Frauen und 17% Männer Teilzeit in der Stadtverwaltung.  Um den Anteil der Männer, welche Teilzeit arbeiten, zu steigern, bedarf es vermehrt förderlicher Rahmenbedingungen.

Die Stadt Bern rühmt sich, eine zeitgemässe und attraktive Arbeitgeberin zu sein und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fortschrittliche und familienfreundliche Arbeitsbedingungen zu bieten. Teilzeitarbeit ist in der Regel für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Änderung des Beschäftigungsgrades.

Eine mögliche Massnahme für die Stadt Bern, Teilzeitarbeit von Männern zu ermöglichen und gezielt zu fördern, ist die Einführung eines Anrechts auf Senkung des Arbeitspensums für Angestellte mit Betreuungspflichten, wobei der Beschäftigungsgrad dabei eine gewisse Höhe nicht unterschreiten darf. Auf Bundesebene trat im Frühjahr 2013 eine Revision der Bundespersonalverordnung in Kraft, welche den Anspruch zur Reduktion des Beschäftigungsgrads für Mitarbeitende der Bundesverwaltung mit Betreuungspflichten um höchstens 20 Prozent verankert. Der Beschäftigungsgrad darf dabei nicht tiefer als 60 Prozent sein (Art. 60a BPV).

Die Stadt soll als Arbeitgeberin auch langfristig den Anforderungen des Arbeitsmarkts genügen, konkurrenzfähige Arbeitsbedingungen anbieten, ihre Wettbewerbsfähigkeit (insbesondere gegenüber dem Bund) stärken sowie ihre Vorbildfunktion gegenüber privaten Arbeitgebenden wahrnehmen. Deshalb fordere ich den Gemeinderat auf, in der Personalverordnung der Stadt Bern für städtische Angestellte, welche unbezahlte Erziehungs-, Betreuungs- und Pflegeaufgaben für Kinder sowie Angehörige übernehmen, das Anrecht auf eine Reduktion des Beschäftigungsgrads um höchstens 20 Prozent zu verankern, wobei der Beschäftigungsgrad dabei nicht tiefer als 60 Prozent sein darf. Im Sinne einer lebensphasenorientierten Personalpolitik soll der Beschäftigungsgrad zu einem späteren Zeitpunkt wieder auf das ursprüngliche Niveau erhöht werden können.

Bern, 29. August 2013