Postulat GB/JA! (Regula Bühlmann GB)

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist in der Schweiz ein teurer Spiessrutenlauf. Entsprechend ist die Erwerbsbeteiligung der Frauen zwar hoch, jedoch sind sie zu einem sehr grossen Anteil in – oft tiefen – Teilzeitpensen erwerbstätig. Das Perfide daran ist, dass sich das zwar häufig kurzfristig lohnt – zuweilen bleibt im Familienportemonnaie mehr Geld übrig, als wenn die Frau ihr Erwerbspensum erhöht -, für die langfristige wirtschaftliche Unabhängigkeit der Frauen, insbesondere für die Altersvorsorge, aber ein Risiko darstellt: Personen in Teilzeitpensen müssen aufgrund des Koordinationsabzuges und der Eintrittsschwelle in der zweiten Säule massive Abstriche in Kauf nehmen, die AHV alleine reicht nicht für die Existenzsicherung.

Frauen müssen in Pensen arbeiten können, die ihre langfristige wirtschaftliche Sicherheit gewährleisten, ohne kurzfristig darauf zu zahlen. Neben dem Einbezug beider Elternteile in die Familienarbeit ist dafür auch ein bedarfsgerechtes und günstiges Angebot an Kinderbetreuungsplätzen zentral.

Eine im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen durchgeführte Analyse (2015) zeigt, dass die Vollkosten für die Kinderbetreuungsplätze in der Schweiz – kaufkraftbereinigt – zwar insgesamt im Rahmen der ausländischen Vergleichsregionen liegen. Die öffentliche Hand in der Schweiz übernimmt jedoch im internationalen Vergleich einen sehr viel kleineren Anteil der Kosten. Entsprechend hoch ist der Beitrag der Eltern an die Kosten: Die Eltern bezahlen in den untersuchten Zürcher Gemeinden rund zwei Drittel der Kosten selber, im Kanton Waadt beträgt ihr Anteil im Durchschnitt 38%. In den ausländischen Regionen beträgt der Elternanteil dagegen maximal 25%.

Um allen Eltern zu ermöglichen, wirtschaftliche Unabhängigkeit zu erlangen, ist es sinnvoll, den Elternbeitrag an die Vollkosten der Kinderbetreuung massiv zu senken. Dass dies auch im Rahmen von Gutscheinsystemen möglich ist, zeigt das Beispiel Luxemburg: Wöchentlich drei Stunden Kinderbetreuung sind unentgeltlich, der Maximaltarif wird erst ab 60 Stunden Kinderbetreuung (wöchentlich) verrechnet.

Wir bitten deshalb den Gemeinderat, eine Systemanpassung der Betreuungsgutscheine zu prüfen, in deren Rahmen die Elternbeiträge an die Vollkosten der Kinderbetreuung auf ein europäisches Niveau von max. 25 Prozent gesenkt werden.

Bern, 23.6.16