Interpellation Fraktion GB/JA! (Katharina Gallizzi, GB)

Im Herbst wurde bekannt, dass den rund 60 Personen, welche ganzjährig auf dem Campingplatz Eymatt wohnen, gekündigt wird. Zwar hat sich in der Zwischenzeit der TCS bereiterklärt, die Dauermieter_innen noch einen Winter, d.h. bis im Herbst 2016 auf dem Campingplatz wohnen zu lassen, danach müssen sie aber definitiv eine andere Bleibe finden. Für viele der Dauermieter_innen kommt das Leben in einer regulären Wohnung aber nicht in Frage, zum Beispiel weil sie als Sozialhilfebezüger_innen auf dem Wohnungsmarkt keine Aussicht auf eine bezahlbare Wohnung haben oder weil sie sich aus Überzeugung für das Leben auf dem Campingplatz entschieden haben. Um ihre Interessen besser vertreten zu können, haben die Dauercamper_innen den Verein „Camping Chappelebrügg 365“ gegründet. Zudem haben sie ein Konzept erarbeitet, wie sie selber einen Dauercampingplatz betreiben können, der möglichst autark und ressourcenschonend funktionieren soll.

In den Medien hat Gemeinderat Schmidt kommuniziert, dass die Dauercamper_innen, welche nicht auf dem Camping Eymatt bleiben können, in der „Zone für Wohnexperimente“ in Riedbach eine neue Heimat finden könnten. Laut BZ vom 4.12.2015 ist die Präsidentin des Vereins „Camping Chappelebrügg 365“ aber davon überzeugt, dass die Sonderzone für experimentelles Wohnen nicht genug Platz bietet für die Dauercamper_innen, da diese Zone zum grössten Teil von den Stadtnomaden in Anspruch genommen werden wird. Diese Einschätzung wird auch vom Stadtplanungsamt geteilt.

Die Interpellantin erachtet es als nötig und sinnvoll, dass Dauercampieren als alternative Wohn- und Lebensform in der Gemeinde Bern auch weiterhin möglich ist, denn diese Wohnform ist platzsparend und, wenn sie nach dem vom Verein Chappelebrügg angedachten Konzept betrieben wird, auch ökologisch und nachhaltig. Das Leben auf einem Zeltplatz fördert zudem den Gemeinschaftssinn und wirkt gegen die Vereinsamung.

Der Gemeinderat wird vor diesem Hintergrund gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

1.     Ist  der Gemeinderat, auch nach genauerer Prüfung, der Auffassung, dass die vorgeschlagene Unterbringung der Dauercamper_innen in der Zone für Wohnexperimente eine gangbare Lösung darstellt? Weshalb?

2.     Welche praktikablen, alternativen Standorte für die Eymatt-Dauercamper_innen gibt es aus Sicht des Gemeinderats?

3.     Ist der Gemeinderat allenfalls bereit, mit dem TCS Verhandlungen aufzunehmen, damit der von den Dauermieter_innenn bewohnte Teil des Campings Eymatt aus dem Baurechtsvertrag mit dem TCS herausgelöst werden kann? Der Gemeinderat soll insbesondere aufzeigen, wie für diesen Teil des Campings anschliessend ein Baurechtsvertrag mit dem Verein „Camping Chappelebrügg 365“ abgeschlossen und der Verein mit dem Betrieb eines Dauercampingplatzes beauftragt werden kann.

Bern, 14. Januar 2016