Burgernziel: Niederschwelligen und günstigen Zugang zu Zwischennutzungen gewährleisten – Mietzustände und Einnahmen offenlegen!
Dringliche Interpellation Fraktion GB/JA! (Leena Schmitter, GB; Franziska Grossenbacher, GB)
Gemäss Berichterstattung in der gestrigen BZ vermieten die Mieterinnen (Reich/Winselmann) des ehemaligen Tramdepots Burgernziel zusammen mit einer Eventagentur die Halle zu überteuerten Preisen weiter. Wie die Mietverhältnisse genau geregelt sind, bleibt nebulös und die finanziellen Vereinbarungen zwischen Mieter_innen und Eventagentur sind nicht bekannt.
Die ISB vermietet die zwei grossen Depothallen, das hintere Viertel der kleineren Depothalle sowie den Grossteil des Umlandes des Depots an Reich/Winselmann zu einem Mietpreis von 2000 Franken/Monat. Reich/Winselmann wiederum vermieten die Hallen zu massiv höheren Preisen an metazona AG weiter. Und zu noch viel höheren Preisen vermietet die Eventagentur die Hallen, die sie auf ihrer Website (http://depot- b.ch/) als „Event Location“ für Grossanlässe anbieten, weiter.
Wer bei Reich/Winselmann mietet, bezahlt für eine leere Halle 2500.- für drei Tage. So geschehen z.B. bei einem Berner Laienchor oder der Jungen Simphonie Bern. Wer bei metazona AG mietet, bezahlt für eine leere Halle 4500.- pro Tag. Die Untermietpreise stehen in beiden Fällen in einem skandalösen Verhältnis zu den Mietpreisen, welche ISB von Reich/Winselmann verlangt.
Stossend ist dies erstens, weil aus städtischer Perspektive klar ist, dass aus Zwischennutzungen keine Gewinne resultieren dürfen. Zweitens sind weder Vertrag noch Buchhaltung offen gelegt.
Dies führt dazu, dass Anfragen von Kunst- und Kulturschaffenden selten sind – das widerspricht komplett dem Konzept von Zwischennutzungen, die niederschwellig zugänglich und günstig sein müssen.
Die Unterzeichnenden bitten den Gemeinderat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie sieht das Mietverhältnis zwischen Stadt und Reich/Winselmann aus?
2. Was sind die Investitionen sowie Einnahmen durch die Untervermietungen (Reich/Winselmann sowie metazona AG)?
3. Wie ist die Kooperation zwischen Reich/Winselmann und der metazona ag geregelt?
4. Welchen Gewinn macht die metazona AG resp. Reich/Winselmann?
5. Einsicht in den Mietvertrag:
a) Bis wann läuft der Vertrag mit Reich/Winselmann?
b) Ist der Gemeinderat bereit, den Vertrag per Ende 2016 zu künden? Wenn nein, weshalb nicht?
6. Wie kann die Zwischenvermietung des Burgenziels zu günstigen Preisen durch die neu geschaffene Stelle Zwischennutzungen koordiniert werden?
Begründung der Dringlichkeit: Die Fragen müssen vor einer allfälligen Verlängerung des Mietvertrages Ende Jahr geklärt sein.
Bern, 30.6.2016