Dringliche interfraktionelle Interpellation Fraktion SP/JUSO, Fraktion GB/JA! (Katharina Altas, SP; Leena Schmitter, GB)

Ende Juni 2017 wurde bekannt gegeben, dass das Bundesamt für Kultur BAK aus dem laufenden Leistungsvertrag für die „Bundesmillion“ aussteigen will. Für das Jahr 2018 soll der Bundesbeitrag um 300’000 Franken gekürzt und ab 2019 ganz gestrichen werden. Diese Hiobsbotschaft wurde just während der Sommerferien kommuniziert, als viele Ansprechpartnerinnen in den Ferien waren. Die Bundesmillion ist eine Finanzhilfe an die Stadt Bern für ihren besonderen Status als Bundesstadt (Sitz der Bundesversammlung, des Bundesrates, der Departemente und der Bundeskanzlei) und die damit zusammenhängenden kulturellen Aufwendungen. Auch wegen der Präsenz der ausländischen diplomatischen Vertretungen erhält die Stadt Bern diesen besonderen Beitrag, der gemäss Leistungsvereinbarung zwischen Bundesamt für Kultur und dem Gemeinderat der Kulturförderung zugutekommen soll.
Eine Bundesstadt hat einen speziellen Status: Im Vergleich zu anderen Schweizer Städten hat sie aufgrund dieser Funktion zusätzliche Aufgaben zu erfüllen. Staatsbesuche etwa machen speziellen Vorkehrungen und Aufgaben erforderlich. Auch Kundgebungen und Demonstrationen finden in Bern – zu Recht – öfter statt als in anderen Städten. Beides führt zu Mehrausgaben in den Bereichen Verkehrsumleitungen, Reinigungsarbeiten und Sicherheitsmassnahmen. Dazu soll eine Bundesstadt ein umfassendes kulturelles Angebot bieten, um die ausländischen
Vertretungen, die Parlamentarierinnen und Parlamentarier sowie die Bundesangestellte, die sich während der Woche hier aufhalten, anzusprechen und die Stadt attraktiver für alle zu machen. Der Bundesbeitrag ist zwar zu gering, um dieses „Zusatzangebot“ ganz zu finanzieren, er ist jedoch ein wichtiges Zeichen, dass der Bund die Anstrengungen der Stadt Bern gerade im kulturellen Bereich anerkennt. Die Leistungsvereinbarung zwischen Stadt und Bundesamt über die Bundesmillion gilt für die Laufzeit 2016-2020 mit einem Beitrag von 5 Millionen Franken über diese 5 Jahre. Davon gehen ca. 70 % in die Betriebsfinanzierung folgender Institutionen: Bernisches Historisches Museum, Kunsthalle Bern, Dampfzentrale Bern und Konzert Theater Bern. Die weiteren 30 % werden seit 2016 für die neue Förderschiene Hauptstadtkultur verwendet. Dort werden grosse Projekte mit überregionaler Bedeutung finanziert, welche die Möglichkeiten der Spartenkommissionen sprengen würden. In diesem Zusammenhang wird der Gemeinderat höflich gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Gab es seitens des BAK Vorinformationen über die Kürzungs- und Streichungsabsichten der Bundesmillion? Wie fand der Informationsaustausch statt?
2. Wann genau erhielt der Gemeinderat die Information zum vorzeitigen Ausstieg aus der laufenden Leistungsvereinbarung und in welcher Form (Mail, Brief oder andere Kanäle)?
3. Ist es rechtlich zulässig, die laufende Leistungsvereinbarung über den Bundesbeitrag vorzeitig zu kündigen?
4. Ist der Gemeinderat der Auffassung, dass der Bundesrat sich hier vertragskonform verhalten hat und dass die angemessene Frist eingehalten wurde? Falls ein Vertragsbruch besteht, was gedenkt der Gemeinderat dagegen zu tun?
5. Erhält die Stadt Bern weitere Abgeltungen für ihren besonderen Status als Bundesstadt und den damit verbundenen Aufgaben?
6. Kann man diese Aufgaben, welche die Stadt Bern für den Bund erbringt, benennen und beziffern? Falls ja, bitte ausführen.
7. Wie gedenkt der Gemeinderat sich dafür einzusetzen, dass der Stadt Bern der Bundesbeitrag nicht gekürzt wird?

Begründung der Dringlichkeit:
Das BAK sieht für 2018 die Kürzung um 300’000 Franken vor, eine Intervention muss jetzt vorgenommen werden, sonst ist sie hinfällig.
Bern, 31. August 2017