Interpellation Fraktion GB/JA! (Mess Barry, GB)

Junge Migrantinnen und Migranten in der Schweiz machen sich Sorgen um ihre berufliche Zukunft. Unter anderem sind sie mit dem Problem konfrontiert, dass ihre im Ausland erworbenen Diplome in der Schweiz nicht anerkannt werden. Dies gilt vor allem für ausserhalb der EU erworbene Diplome. Auch MigrantInnen, die für eine gewisse Zeit als ArbeitnehmerInnen in der Schweiz tätig waren, haben nach einem Jobverlust grosse Mühe, wieder eine neue Arbeit zu finden. Die einzigen Möglichkeiten, die ihnen in einem solchen Fall übrig bleiben, sind entweder eine Weiterbildung oder eine komplett neue Ausbildung in der Schweiz. Hier wäre eine Änderung des Systems dringend notwendig.

Sprachkurse sind wichtig für die Integration

MigrantInnen in der Schweiz müssen die Möglichkeit erhalten, eine Landessprache zu erlernen und Aus- oder Weiterbildungen absolvieren zu können. Langfristig würde dies auch die Sozial- und Arbeitsämter entlasten. Die Beschäftigungsprogramme, die momentan für MigrantInnen angeboten werden, dienen der Integration nur bedingt, denn das Problem, dass gute Sprachkenntnisse (auf Niveau B1 oder B2 des GER1) eine Voraussetzung darstellen, eine Ausbildung oder Nachholbildung zu absolvieren, ist damit nicht gelöst. Die Sprachkurse, die zu den Beschäftigungsprogrammen angeboten werden, sind oftmals nur auf A1 Niveau. Oft bezahlen MigrantInnen schliesslich einen Sprachkurs auf höherem Niveau aus ihrer eigenen Tasche und können deshalb die Beschäftigungsprogramme nicht mehr besuchen. Ergänzend zu den  Beschäftigungsprogrammen müssten diese Sprachkurse unbedingt auch bezahlt werden. MigrantInnen brauchen die Möglichkeit, sich in der Schweiz diejenigen Qualifikationen anzueignen, die auf dem Schweizer Arbeitsmarkt gefordert sind. Um dies zu erreichen, braucht es auch angemessene strukturelle Rahmenbedingungen. Der Umgang mit MigrantInnen sollte zudem in jeder Hinsicht von gegenseitigem Respekt geprägt sein.

In diesem Zusammenhang bitten wir den Gemeinderat folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie viele MigrantInnen, die Arbeitlosen- und Sozialhilfe beziehen, machen pro Jahr im Anschluss an das Beschäftigungsprogamm einen Berufsabschluss auf Sekundarstufe II?
  2. Wie viele erwachsene MigrantInnen, die Arbeitlosen- und Sozialhilfe beziehen, werden pro Jahr unterstützt, um einen Berufsabschluss zu gelangen?
  3. Was unternimmt der Gemeinderat, damit die Migrantinnen und Migrantinnen, die Arbeitlosen- und Sozialhilfe beziehen eine Berufslehre als Nachholbildung gemäss Lehrvertrag (auch verkürz. Artikel 32 BBV mit einem Qualifikationsverfahren am Ende) absolvieren können?
  4. Wie viele Migrantinnen und Migrantinnen, die Arbeitlosen- und Sozialhilfe beziehen finden pro Jahr Anschluss auf dem ersten Arbeitsmarkt und werden somit aus der Sozialhilfe entlassen?