Motion Fraktion GB/JA! (Franziska Grossenbacher)

Die Stadtberner Bevölkerung hat am 3. März 2013 den Willen zum Umbau der Energieversorgung auf erneuerbare Energien deutlich bekundet. In der Stadt Bern nahmen 52,9% der Stimmbevölkerung die Initiative „Bern erneuerbar“ und 60,5% den Gegenvorschlag an. Die Ablehnung der Initiative und des Gegenvorschlags auf kantonaler Ebene ist eine verpasste energiepolitische und wirtschaftliche Chance. Die Stadt Bern soll sich nicht vom Kanton bremsen lassen, sondern mit der zugesicherten Unterstützung der städtischen Bevölkerung beim Umbau der Energieversorgung auf erneuerbare Energien rasch vorwärts machen.
Die beiden Vorlagen „Bern erneuerbar“ sahen vor, die Energieversorgung des Kantons Bern auf eine erneuerbare Grundlage zu stellen. Gemäss der Initiative sollte Strom ab 2035 und Energie für Heizung und Warmwasser ab 2050 vollständig aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Der Gegenvorschlag des Grossen Rates verfolgte dasselbe Ziel, verzichtete jedoch auf die Festlegung von Zwischenzielen und verlangte eine Vollversorgung mit erneuerbaren Energien bis 2043.
Mit dem Richtplan Energie verfügt die Stadt Bern über eine gute Grundlage, um die Forderungen von „Bern erneuerbar“ auf städtischer Ebene umzusetzen.
Das kantonale Energiegesetz verpflichtet die energierelevanten Gemeinden im Kanton Bern, einen kommunalen Richtplan Energie zu erstellen. Am 20. Juni 2012 wurde der erarbeitete Richtplan Energie für die Stadt Bern vom Gemeinderat verabschiedet. Die Unterlagen wurden inzwischen aufgrund der Ergebnisse der öffentlichen Mitwirkung angepasst. Vor der Inkraftsetzung durch den Gemeinderat (voraussichtlich 2014) muss der Richtplan Energie vom Kanton genehmigt werden. Der kommunale Richtplan Energie ist ein behördenverbindliches strategisches Steuerungsinstrument. Er behandelt die Energieversorgung und -nutzung aller Gebäude und Anlagen in der Stadt Bern mit einem Zielhorizont bis ins Jahr 2035. Die Stadtverwaltung erhält mit der Inkraftsetzung den verbindlichen Auftrag, den Inhalt des Richtplans Energie umzusetzen.
Dem Energierichtplan liegen bezüglich der Wärme- und Elektrizitätsversorgung folgende Zielszenarien mit Zeithorizont 2035 zu Grunde, die am 6. Juli 2011 vom Gemeinderat beschlossen wurden: Beim Wärmebedarf werden die lokal verfügbaren, erneuerbaren Energiequellen und Abwärmen maximal genutzt. 70% des Wärmebedarfs werden mit erneuerbaren Energie und Abwärme gedeckt, davon werden 89,5% lokal in der Stadt Bern produziert (bis 2035). Bei der Elektrizitätsversorgung entspricht der Anteil erneuerbarer Energien 95%, wovon 35,4% lokal in der Stadt Bern produziert werden. Der Ausstieg aus der Kernenergie bis 2039 wurde vom Berner Stimmvolk im November 2010 beschlossen (Annahme des Gegenvorschlags zur „EnergieWendeBern“).
Damit der Umbau der Energieversorgung in der Stadt Bern gelingt, braucht es zusätzlich zu den Leitplanken der künftigen Energieplanung verbindliche Vorgaben für die Besitzer und Besitzerinnen von bestehenden und neuen Liegenschaften. Um dies zu erreichen, muss der Richtplan Energie für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verbindlich werden. Das bedingt eine Überführung der Inhalte in die baurechtliche Grundordnung. Nach der deutlichen Zustimmung der Stadtberner Bevölkerung zu den Vorlagen „Bern erneuerbar“ soll der zukunftsweisende Inhalt des Richtplans Energie möglichst rasch umgesetzt werden. Der Gemeinderat wird deshalb aufgefordert, den Richtplan Energie nach der Inkraftsetzung durch den Gemeinderat möglichst rasch umzusetzen.

Dazu sind folgende Massnahmen notwendig:
1. Die Inhalte des Richtplans Energie sind möglichst schnell in die baurechtliche Grundordnung zu überführen. Dazu müssen die nötigen Volksentscheide vorbereitet werden.
2. Die Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer sind nach der Inkraftsetzung über die Inhalte des Richtplans zu informieren.
3. Zusammen mit EnergieWasserBern und dem Ökofonds sind geeignete Massnahmen zur Unterstützung der Liegenschaftsbesitzerinnen- und -besitzer zu entwickeln.
4. Im Rahmen der Aktualisierung der Energiestrategie sind Zwischenziele und Zwischenschritte für dieUmsetzung des Energierichtplans zu definieren.
Bern, 14. März 2013