Postulat Fraktion GB/JA! (Regula Tschanz, GB)

Gemäss der Gemeindeverordnung (GV) des Kantons Bern umfasst das Rechnungswesen von Gemeinden den Finanzplan, das Budget und die Jahresrechnung (Art. 60 Abs. 1 GV). In der Stadt Bern legt der Gemeinderat dem Stadtrat jährlich den Jahresbericht (Art. 95 Abs. 4 Bst. a Gemeindeordnung GO) und den Finanzplan (Art. 95 Abs. 3 GO) vor. Die Stimmberechtigten stimmen obligatorisch über das Produktegruppen-Budget und die Steueranlage ab (Art. 36 Bst. g GO).

Im Stadtrat werden der Integrierte Aufgaben- und Finanzplan (IAFP), der Jahresbericht und das Produktegruppen-Budget (PGB) je separat traktandiert (IAFP im April, Jahresbericht im Juni, PGB im September). Dieses Vorgehen dürfte im Vergleich zu anderen Parlamenten eher die Ausnahme darstellen. So berät zum Beispiel der Grosse Rat des Kantons Bern jeweils in der Novembersession gleichzeitig über das Budget für das Folgejahr und den Aufgaben- und Finanzplan über die drei nachfolgenden Jahre. Auch im Bieler und im Thuner Stadtparlament werden der Finanzplan und das Budget gemeinsam beraten.

Obwohl in Bern die Stimmberechtigen über das PGB beschliessen, wäre bei einer Traktandierung im September auch in Bern eine gemeinsame Beratung von IAFP und PGB möglich. Das dürfte im Vergleich zum heutigen Vorgehen verschiedene Verbesserungen bringen. Mit der Traktandierung des IAFP über die vier nächsten Jahre im April und der Traktandierung des PGB im September wird das jeweilige Folgejahr im Stadtrat heute zwei Mal beraten. Dabei werden im April und im September oftmals identische oder zumindest vergleichbare Planungserklärungen bzw. Anträge eingereicht. Das ist zwar legitim, gleichzeitig aber wenig effizient (für den Stadtrat und die Verwaltung) und inhaltlich zielführend. So dürfte eine gemeinsame Beratung von IAFP und PGB dazu beitragen, dass der IAFP als mittelfristiges Planungsinstrument und nicht als Instrument für eine vorgezogene Budgetdebatte genutzt wird. Schliesslich dürfte die gemeinsame Beratung von IAFP und PGB auch die Abläufe in der Verwaltung optimieren. Heute liegen die Termine der Beschlüsse so, dass im April zum IAFP überwiesene Planungserklärungen nur unter grösstem Zeitdruck für das PGB berücksichtigt werden können.

Vor dem Hintergrund der ausgeführten Überlegungen wird der Gemeinderat gebeten, dem Stadtrat über folgende Punkte Bericht zu erstatten und gegebenenfalls Empfehlungen abzugeben:

– Vor- und Nachteile des aktuellen Systems der Beratung von IAFP (über vier Jahre), Jahresbericht und PGB in drei Sitzungen

– Vor- und Nachteile anderer möglicher Systeme der Beratung von IAFP (über drei oder vier Jahre), Jahresbericht und PGB (insbesondere die gemeinsame Traktandierung von IAFP und PGB ohne gleichzeitige Einschränkung der parlamentarischen Mitwirkungsrechte)

Bern, 18. September 2014