Teilrevision des Reglements über das Schulwesen

Für das GB ist ein flächendeckendes und ein für alle zugängliches familienergänzendes Betreuungsangebot von Kindern ein zentrales Anliegen. Denn dies ermöglicht eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung für Eltern und erhöht die Chancengleichheit von Kindern und Eltern. Das GB begrüsst es, die bestehenden Angebote der Tagesschulen, Tagesstätten und Ferieninseln unter einem vereinheitlichten Dach zusammenzuschliessen. Damit können die Angebote bedarfsorientierter gestaltet und Angebotslücken systematischer geschlossen werden. Wir teilen ebenfalls das Ziel, Schulbildung und Betreuung strukturell und konzeptionell gleichwertig aufzustellen, da das GB Betreuung auch als Teil der Bildung versteht.

Gerne nehmen wir zu einzelnen Eckpunkten der Vorlage Stellung:

Ausbau Anspruch: Schliessung von Angebotslücken
Wir begrüssen den Ausbau des Anspruches der Schulkinder auf Tagesbetreuung (50 Wochen/Jahr, Erweiterung auf Schüler_innen im Zyklus 3) während der Schul- und Ferienzeit aus einleitend erwähnten Gründen sehr. Dies sind wichtige Schritte bezüglich Schliessen von Angebotslücken.

Das GB bedauert, dass bei der Auflistung der politischen Vorstössen das vom Stadtrat am 14.9.2017 erheblich erklärte Postulat Fraktion GB/JA! (Katharina Gallizzi, GB) „Für flexible Tagesschulplätze“ nicht erwähnt ist. Dieses verlangte die Prüfung von Angebote für Eltern mit unregelmässigen Arbeitszeiten. Es macht auch bei den weiteren Ausführungen im Vortragsentwurf nicht den Anschein, dass diese Forderung Teil des Projektes „KiBe familienergänzende Betreuung von Schulkinder“ ist. Wir bitten den Gemeinderat, dies in der definitiven Vorlage aufzunehmen und sich hierzu zu äussern.

Strukturelle Anbindung Leitungen Tagesbetreuung
Das GB begrüsst die Bestrebungen, die Strukturen so zu gestalten, dass die Leitungen Tagesbetreuung gegenüber den Schulleitungen gleichwertig eingebunden sind und auf Augenhöhe zusammenarbeiten können. Wir unterstützen den Vorschlag sowie die Argumentation des Gemeinderates, die Leitungen Tagesbetreuung dem Schulamt zu unterstellen. Hierbei erscheint uns zentral, dass die Zusammenarbeitskonzepte zwischen der jeweiligen Tagesbetreuung und Schule sorgfältig erarbeitet werden können, damit sich die Ebenbürtigkeit von Schulbildung und Betreuung auch etablieren kann. Hinsichtlich einer flächendeckenden Einführung von Ganztagesschulen, welche das GB sehr begrüssen würde, bräuchte es zu einem späteren Zeitpunkt dann wieder Anpassungen betreffend struktureller Anbindung von Leitungen, da in Ganztagesschulen Schule und Betreuung von einem Organ geführt werden. Bis es jedoch soweit ist, erscheint uns in einem ersten Schritt die vorgeschlagene Struktur sinnvoll.

Verbesserungen der Arbeitsbedingungen des Betreuungspersonals
Für das GB steht auch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Tagesbetreuungspersonals im Vordergrund. Die Rahmenbedingungen wie auch der Lohn für die vor allem von Frauen ausgeübte Erwerbsarbeit in Tagesbetreuungsstrukturen sind schweizweit, aber auch in der Stadt im Vergleich zu anderen Anstellungen schlechter gestellt. Dies ist aus Gleichstellungsperspektive wie auch aus Qualitätssicherungs-Gründen problematisch und sollte im Rahmen dieser Neuregelung korrigiert werden.

Für das GB sind in der Vorlage keine verbindlich formulierte Bestrebungen für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Betreuungspersonals ersichtlich. Wir bitten deshalb den Gemeinderat, sich hierzu im Vortrag zu äussern, bzw. festzuhalten, dass im Rahmen der Neuorganisation verbindliche Vorgaben hinsichtlich der Verbesserung der Arbeitsbedingungen erarbeitet werden müssen. Im Zentrum der Verbesserungen muss vor allem die Sicherstellung des Zugangs zu Räumen, zur Infrastruktur und Information für alle Betreuungspersonen sowie die Schaffung von mehr zeitlichen Ressourcen für die Arbeiten rund um effektive pädagogische Arbeit (Elterngespräche, Dossierführung, Vor- und Nachbearbeitung, Aufräumen, Absprachen im Team, etc.) stehen. In diesem Zusammenhang ist auch der Betreuungsschlüssel (s. Ausführungen unten) relevant.

Wir verweisen an dieser Stelle auf das Frauen*Streik-Manifest der Tagesschulen Stadt Bern, dessen Forderungen wir unterstützen.

Betreffend Artikel 60f ist laut Vortragsentwurf unklar, ob es für gewisse Personalgruppen bei der Neuregelung der Anstellungen (kantonal vs. städtisch) zu Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen kommen kann. Wir bitten den Gemeinderat, dies im Vortrag noch auszuführen.

Sicherstellen von Qualität der Betreuung – verbindliche Betreuungsschlüssel
Das GB begrüsst es, dass neu vorgesehen ist, dass auch bei den Ferieninsel-Angeboten mindestens 50% des Personals qualifiziert sein muss (EFZ/FH/LP). Ebenso begrüssen wir die im Vortrag angedeutete  Absicht (s. Art. 60d), dass der Gemeinderat, bzw. die BSS über die kantonalen Mindestanforderungen betreffend der Betreuungsschlüssel hinausgehen könnte. Da die Festlegung der Betreuungsschlüssel in den verschiedenen Angeboten betreffend der pädagogischen Qualität sowie der Arbeitsbedingungen zentral ist, würde sich das GB im Vortrag eine verbindlichere und konkretere Absichtserklärung (über die kann-Formulierung hinaus und betreffend der verschiedenen Altersstufen) wünschen. Insbesondere sollten im Vortrag bei den Tagesstätten, die einen sozialpädagogischen Auftrag haben und einen wesentlichen Beitrag zur Integration leisten, Aussagen dazu gemacht werden, ob die bisherige Qualität (1:6 Schlüssel) sichergestellt werden kann. Wir verweisen an dieser Stelle auf die „Richtlinien für Tagesstrukturen zur Betreuung von Kindern im Kindergarten- und Primarschulalter“ von kibesuisse.

Zur Vernehmlassung