Medienmitteilung: Vernehmlassung Polizeigesetzrevision 2023
Das Grüne Bündnis unterstützt die Anpassungen des Polizeigesetzes in den Punkten, wo das Urteil des Bundesgerichtes umgesetzt wird bezüglich des im ursprünglichen Gesetzesentwurf vorgesehenen, rassistischen Wegweisungsartikel gegen Fahrende. Die meisten weiteren Anpassungen sind jedoch primär auf eine Kompetenzausweitung der Polizei ausgelegt. Das Grüne Bündnis lehnt diese mit Verweis auf Grundrechte und Verhältnismässigkeit entschieden ab.
Datensammelei begrenzen
Ein grosser Teil der vorliegenden Revision befasst sich mit Datengewinnung oder Videoüberwachung. Für das Grüne Bündnis ist klar, dass diese Datengewinnung immer in Zusammenhang mit der Aufklärung einer Straftat sein muss. Datengewinnung „auf Vorrat“ – also ohne konkreten Anlass und ausserhalb eines Ermittlungsverfahrens – und das damit verbundene Erstellen von Bewegungsprofilen, wie sie durch die Teilrevision des Polizeigesetzes vorgesehen ist, lehnt das Grüne Bündnis deshalb entschieden ab.
Ungenügende Argumente und Grundlage für Bodycam-Einsatz
Der Versuch mit den Bodycams im präventiven Einsatz hat sich gemäss Kantonspolizei als „wertneutral“ herausgestellt – doch die Evaluationsergebnisse bleiben unter Verschluss, sind also nicht nachvollziehbar. Das Grüne Bündnis stellt deshalb den nun vorgesehenen Einsatz von Bodycams zur Beweissicherung in Frage. Zu kritisieren ist insbesondere, dass die Entscheidungsmacht, ob eine Kamera zum Einsatz kommt, alleinig bei den diensthabenden Polizist*innen liegt. Auch fehlt ein Kriterienkatalog als objektiven Anhaltspunkt, wann der Einsatz von Bodycams möglich sein soll.
Keine Videoüberwachungs-Pflicht
Das Grüne Bündnis lehnt die Absicht des Regierungsrates, Gemeinden zum Einsatz von Videoüberwachung verpflichten zu können, entschieden ab. Der Nutzen von Videoüberwachung ist seit jeher umstritten, deren Einsatz dementsprechend vor allem politisch motiviert. Die vorgesehene Anpassung ist ein völlig unnötiger Eingriff in die Gemeindeautonomie und als solchen nicht akzeptierbar.
Einführung kantonaler Ombudsstelle wieder verpasst
An dieser Stelle möchte das Grüne Bündnis zudem sein Bedauern aussprechen, dass es der Regierungsrat auch bei dieser Teilrevision verpasst hat, eine kantonale Ombudsstelle für Beschwerden an die Kantonspolizei einzuführen. Es ist hinlänglich bekannt, dass eine solche Ombudsstelle demokratiepolitisch wichtig wäre und auch die Glaubwürdigkeit der Kantonspolizei stützen würde.