Das Grüne Bündnis (GB) begrüsst, dass mit dem vorliegenden UeO die Voraussetzungen für den Bau des BFH Campus geschaffen werden. Zudem wird durch die Öffnung des Stadtbachs und dem geplanten öffentlichen Grünraum das Gebiet aufgewertet.

Wir können grundsätzlich nachvollziehen, dass wegen der Planbeständigkeit die UeO-Änderungen vor allem auf den Campus und den Raum unter dem Viadukt ausgelegt sind, während die weiteren Nutzungen recht offengelassen werden, damit eine Flexibilität gewährt bleibt. Allerdings macht es diese Offenheit teilweise auch schwierig, die vorgegebenen Richtwerte wie Anzahl Fahrten oder Parkplätze einzuordnen.

Im Folgenden gehen wir auf ein paar Punkte ein, die uns an der UeO wichtig scheinen.

Art. 4 Dachgestaltung

Laut Art. 7 BO gilt in der Stadt Bern die Pflicht, Flachdächer zu begrünen. Um die Biodiversität auf dem Areal zu fördern, muss diese Begrünung jedoch möglichst naturnah (gemäss Biodiversitätskonzept der Stadt Bern) sein. Dies sollte in der UeO verankert werden.  

Art. 4 soll wie folgt ergänzt werden:

5 Die Dächer sind naturnah (gemäss Biodiversitätskonzept) zu begrünen.

Art. 5 Umgebungsgestaltung

Wir begrüssen die Forderung nach möglichst viel unversiegelter Fläche und zur Pflanzung von Bäumen. Allerdings wird nicht ganz klar, weshalb genau 120 Bäume und 40 grosskronige Bäume gepflanzt werden sollen. Die Bäume sollten so angeordnet werden, dass sie die ökologische Vernetzung gewährleisten.

Die Anordnung der Bäume ist so zu wählen, dass die ökologische Vernetzung mit den umliegenden Biotopen gewährleistet ist. Die Fachstelle für Ökologie ist zu diesem Zweck beizuziehen.

Art. 6 Biodiversität

Laut dem Bundesamt für Umwelt ist der Zustand der Biodiversität in der Schweiz unbefriedigend. Die Hälfte der Lebensräume und ein Drittel der Arten sind bedroht. Es muss daher alles darangesetzt werden, die biologische Vielfalt zu fördern und zu stärken. 15% naturnahe Fläche ist vor diesem Hintergrund viel zu wenig. Es entspricht lediglich dem Minimalwert, der im Biodiversitätskonzept der Stadt Bern gefordert wird. Auch ist es fraglich, ob mit lediglich 15% naturnaher Fläche die geforderte ökologische Vernetzung möglich ist.

Absatz 1 ist wie folgt abzuändern:

1Mindestens 15  25 % des gesamten Wirkungsbereichs sind als naturnahe Lebensräume auszugestalten

Absatz 3: ist wie folgt zu ergänzen:

Im Aussenraum sind standortgerechte Pflanzen zu verwenden. Invasive Neophyten sind dauerhaft und fachgerecht zu entfernen und zu entsorgen. Die Pflanzung invasiver Neophyten und Neophyten mit invasivem Potenzial ist nicht zulässig.

Auf dem Areal hat es wertvolle Naturwerte (Wildhecken, Ruderal- und Pionierflächen, artenreiche Wiesen sowie einige wertvolle alte Habitatsbäume). Laut den Erläuterungen kann der Erhalt dieser Naturwerte nicht garantiert werden, müsste aber nach Bundesgesetz über Natur- und Heimatschutz mindestens gleichwertig ersetzt werden. Laut Erläuterungen müssen die entsprechenden Nachweise vom Gemeinderat genehmigt werden. Aus unserer Sicht muss dieser Ersatz Teil der UeO sein.

Art. 6 ist durch folgenden Absatz zu ergänzen

4 Dem Erhalt der wertvollen Naturwerte im Areal (Wildhecke südlich des Stadtbachs, die Ruderal- und Pionierflächen, die artenreiche Wiese sowie die alten Habitatsbäume) ist oberste Priorität einzuräumen. Sollte ein Erhalt trotzdem nicht möglich sein, sind diese Naturwerte auf dem Areal mindestens gleichwertig zu ersetzen.

Art. 7 Begegnungsbereich

Aufgrund der Ausführungen im Erläuterungsbericht scheint der Begegnungsbereich eher ein Durchgangs- und weniger ein Aufenthaltsort zu sein. Uns stellt sich entsprechend die Frage, für wen dieser öffentliche Ort gedacht ist und wer sich dort begegnen soll. Es scheint uns wichtig, diese Fragen partizipativ und unter Einbezug des Quartiers und der momentanen Nutzer*innengruppen (z.B. der Nutzenden der Skateranlage und des Weyerli) zu klären.

Wir begrüssen die Schaffung von öffentlichen Veloabstellplätzen. Aus unserer Sicht muss das Ziel auf diesem Areal sein, dass möglichst viele Nutzende zu Fuss, mit dem ÖV oder dem Velo anreisen. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, muss die Attraktivität für das Velo nochmals gesteigert werden. Die Velohauptrouten zum Areal müssen bis zur Inbetriebnahme des BFH Campus fertiggestellt werden. Auch Veloparkplätze müssen in genügender Anzahl und gratis zur Verfügung stehen.

Die vorgeschriebene Zahl von 500 Veloabstellplätzen im Begegnungsbereich ist entsprechend zu erhöhen.

Was ist gemeint mit Kleinstfahrzeugen? Aus unserer Sicht sollen unter dem Viadukt ausser Velos (mit Anhänger) keine privaten Fahrzeuge geparkt werden. Für die Car-Sharing Parkplätze sind Ladeinfrastrukturen zu planen.

Art. 8. Erschliessungsanlagen für den Verkehr

Wir begrüssen, dass die Erschliessung des Areals vor allem von Osten her erfolgen soll, denn wir erhoffen uns so eine Entlastung im Zentrum des ESP Areals (speziell der Stöckackerstrasse). Ebenfalls positiv werten wir, dass die Erschliessung innerhalb des Areals nicht mit Autos, sondern zu Fuss oder mit dem Velo erfolgen soll (Boulevard für Fuss- und Veloverkehr).

Die neue, von der SBB geplante Überführung über die Geleise, ist zwar nicht Teil der UeO, sie wird jedoch entscheidend sein für Attraktivität des Areals für den Fuss- und Veloverkehr. Bei der Planung ist entsprechend darauf zu achten, dass die Überführung alle Standards für attraktive Fuss- und Velowege (beispielsweise bezüglich Steigung) erfüllt.

Art. 9. Abstellplätze und Fahrten für Motorfahrzeuge und Mobilitätskonzept

Absatz 1. Die Vorschriften in der UeO und die Angaben im Erläuterungsbericht zu den Anzahl Parkplätze sind nicht deckungsgleich. Die UeO fordert pro 100 m2 Geschossfläche maximal 0.14 Abstellplätze, das wären für den Campus (105’800m2 GFo+16’500m2 GFo)*(0.14PP/100m2 GFo) = 171 PP. Laut Erläuterungsbericht sind für den Campus aber nur 120 Abstellplätze notwendig. Dieser Wert sollte in der UeO festgehalten werden.

Zudem sollen nur so viele oberirdische Parkplätze erstellt werden, wie aufgrund des BehiG nötig sind. 

Absatz 1 soll wie folgt abgeändert werden:

1 Für die Nutzung in den Baubereichen A und B sind pro 100 m2 Geschossfläche maximal 0.14 120 Abstellplätze für Motorfahrzeuge zu erstellen. Davon dürfen maximal 20 so viele Abstellplätze oberirdisch erstellt werden, wie aufgrund des BehiG nötig sind.

MIV Fahrten sollten wo immer möglich vermieden werden und der nicht vermeidbare Anteil möglichst umweltverträglich gestaltet werden. Dies kann beispielsweise durch die Förderung von E-Mobilität erreicht werden. Entsprechend muss ein Teil der Parkplätze mit einer Ladeinfrastruktur ausgerüstet werden.

Wir fordern einen zusätzlichen Absatz 2.1:

2.1 Die Abstellplätze sind gemäss SIA Norm 2060 mit Ladeinfrastruktur auszurüsten.

Absatz 3 Es ist für uns schwer nachvollziehbar, wie die Anzahl zulässiger Fahrten bestimmt wurde. Zudem wird nicht ausgewiesen, ob sich die Fahrten nur auf die Wochentage (durchschnittlicher Wochentagsverkehr DWV) oder auch auf das Wochenende (durchschnittlicher täglicher Verkehr DTV) beziehen.

Der Campus wird dereinst 1’300 Mitarbeitende und 4’500 Studierende haben. Wären diese täglich vor Ort, wären das täglich 11’600 Wege. In diesem gut erschlossenen Gebiet muss ein Modalsplit von maximal 10% MIV angestrebt werden, also max. 1’160 Fahrten. Da die Menschen nicht jeden Tag zum Campus kommen (v.a. am Wochenende nicht) sollten 1’000 (anstelle von 1’440) Fahrten auch noch für allfällige Anlieferungen etc. ausreichen. Zudem scheint die maximale Fahrtenzahl nicht mit der Anzahl Parkplätze übereinzustimmen. Bei 120 Parkplätzen müsste jeder Platz 6 Mal pro Tag genutzt werden, um 1440 Fahrten zu generieren. 

Die Skateranlage sollte gar keine MIV Fahrten generieren, die Menschen sollen ermuntert werden, zu Fuss, mit dem Velo, dem ÖV oder dem Skateboard anzureisen. Das Fahrtenkontingent ist entsprechend um 100 Fahrten zu reduzieren. 

Absatz 2 ist wie folgt abzuändern:

3 Die Nutzungen im ganzen Wirkungsbereich dürfen pro Tag maximal 2’540 2’000 Fahrten des motorisierten Individualverkehrs verursachen.

Es fehlt im Erläuterungsbericht eine Einordung der Werte in die im Richtplan ESP Ausserholligen festgeschriebenen Ziele. Der Wirkungsbereich der UeO umfasst ein Teilbereich des Raums Weyermannshaus Ost, in welchem gemäss Richtplan ESP Ausserholligen ein maximales MIV-Fahrtenaufkommen von 5’700 zulässig sein soll (Stand Mitwirkung).

Absatz 4: Wir begrüssen die Pflicht für die Erstellung eines Mobilitätskonzepts im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens. Es ist jedoch zwingend festzulegen, wer für die Überprüfung der Mobilitätskonzepte und das Controlling der Fahrten zuständig ist.

Der Erläuterungsbericht ist dahingehend zu ergänzen, welche kommunale Fachstelle das Mobilitätskonzept prüft und welche kommunale Fachstelle oder Behörde das Controlling der Fahrten bzw. der Vorschriften gemäss Art. 9 Abs. 4 gewährleistet.

Art 10 Abstellplätze für Fahrräder

Das Areal ist mit dem Velo sehr gut erschlossen und es wird an zwei Velohauptrouten liegen. Diese optimale Lage gilt es auszunutzen, um den Modalsplit weg von MIV auf platz- und energiesparende Mobilitätsformen zu lenken. Damit das Potential des Fahrrades optimal ausgenutzt werden kann, müssen auch zwingend genügend Veloabstellplätze von guter Qualität vorhanden sein. Wir begrüssen in diesem Zusammenhang, dass die Abstellplätze alle rollend erreichbar sein sollen. Damit der BFH-Campus und das Areal Weyermannshaus Ost jedoch zu einem Vorzeigeareal in Sachen Veloförderung werden kann, braucht es mehr Abstellplätze, als die VSS es Norm fordert.

In Absatz 2 sind mehr Abstellplätze vorzusehen, als dies die VSS Norm fordert.

Uns ist nicht klar, was mit «Spezialfahrzeugen» gemeint ist. Das sollte im Erläuterungsbericht noch ausgeführt werden.

Art 11 Energie

Absatz 2 Weshalb soll die Kälteversorgung nur möglichst mittels Fernkältenetz erfolgen? Aus unserer Sicht ist hier, wie auch bei der Wärmeversorgung, eine Pflicht sinnvoll.

Absatz 2 ist wie folgt abzuändern:

2 Die Kälteversorgung für die Raumkühlung hat möglichst mittels Anschluss an das Fernkältenetz zu erfolgen.

Wir begrüssen sehr, dass Photovoltaik-Anlangen auf den Dächern und Fassaden vorgesehen werden. Auch werten wir es als positiv, dass diese mit Dachbegrünungen kombiniert werden sollen. Allerdings ist uns die Formulierung des Artikels zu schwammig. Der Zusatz «wo energetisch sinnvoll» lässt sehr viel Interpretationsspielraum zu und kann dazu führen, dass keine PV-Anlage montiert wird, obwohl dies machbar wäre.

Absatz 3 ist wie folgt abzuändern:

3 Der Einsatz von Photovoltaik ist auf Dächern und an Fassaden, wo energetisch sinnvoll, vorzusehen. Sie sind mit einer Dachbegrünung zu kombinieren.

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anträge und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.