Das Grüne Bündnis erhebt Beschwerde gegen den Entscheid des Regierungsstatthalters, die Änderung des Zonenplans Wylerringstrasse 27/29 ohne Volksabstimmung zuzulassen.

Das Grüne Bündnis erhebt Beschwerde gegen den Entscheid des Regierungsstatthalters, die Änderung des Zonenplans Wylerringstrasse 27/29 im geringfügigen Verfahren – also ohne Volksabstimmung – zuzulassen. Die Umzonung eines Areals mit über 4000 Quadratmeter Fläche ist keine geringfügige Änderung. Die Beschwerde richtet sich gegen das gewählte Verfahren und nicht gegen das vorgesehene Wohnbauprojekt.

Das GB befürchtet, dass in Zukunft jede grössere Umzonung nach Gutdünken des zuständigen Organs (Gemeinderat) im geringfügigen Verfahren umgezont werden könnte und die Wohninitiative umgangen würde. Die Stimmberechtigten haben am 18. Mai 2014 die Wohninitiative deutlich gutgeheissen. Dies zeigt, dass gemeinnütziger Wohnraum ein grosses Anliegen der Stimmberechtigten ist. Mit der vorliegenden Umzonung wird ein höchst problematisches Präjudiz in Bezug auf die Wohninitaitive geschaffen.

Aus Sicht des Regierungsstatthalters ist die Umzonung als geringfügig einzustufen, weil das Nutzungsmass nicht erhöht wird. Mit dieser Argumentation könnten zukünftig beliebig grosse Flächen im geringfügigen Verfahren umgezont werden. Damit könnte die Partizipation der Stimmbevölkerung jedes Mal umgangen werden. Die Zonenplanänderung ist aber von öffentlichem Interesse, weil es sich um eine bedeutende Umzonung handelt, die den Stimmberechtigten vorgelegt werden muss.