Das Grüne Bündnis (GB) erachtet es als stossend, dass bei der Hälfte der Mietverhältnisse in subventionierten Wohnungen die Kriterien nicht eingehalten werden. Das GB verlangt, dass die zuständige Liegenschaftsverwaltung, die bereits seit 2011 geltende Regelung korrekt umsetzt. Sachlich falsch ist zudem die Vermischung von privatem mit genossenschaftlichem Wohnungsbau kurz vor der Abstimmung über die überparteiliche Wohn-Initiative „für bezahlbare Wohnungen“ im Mai 2014. Die Initiative bringt für den gesamten städtischen Wohnungsmarkt mittelfristig eine Dämpfung der Mietzinse und für MieterInnen bis 20 Prozent tiefere Mieten.

Anfangs 2011 hat die Stadt Bern für die 600 verbilligten städtischen Wohnungen ein neues Vermietungsmodell lanciert. Dabei gelten klare Vermögens- und Einkommensgrenzen, Belegungskriterien sowie die Steuerpflicht in der Stadt Bern. Bereits damals wurde für die Umsetzung das weitere Vorgehen festgelegt. Mit dem neuen System soll mit fairen und transparenten Vermietungskriterien günstiger Wohnraum für einkommensschwache EinwohnerInnen und Familien in der Stadt Bern geschaffen werden. Dass drei Jahre später bei knapp der Hälfte der Wohnungen die Kriterien nicht erfüllt sind, ist stossend. Das Grüne Bündnis (GB) verlangt, dass die zuständige Liegenschaftsverwaltung ihren Job macht und die neuen Vermietungskriterien korrekt umsetzt. Dabei müssen selbstverständlich mieterrechtliche Rahmenbedingungen eingehalten werden und auch Augenmass in Ausnahmefällen gelten. Diese städtischen Wohnungen sind angesichts der Wohnungsnot und der massiv steigenden Mieten auf dem Berner Wohnungsmarkt unabdingbar. Daher muss die Stadt das Vertrauen in dieses sinnvolle System rasch wieder herstellen.

Bürgerliche Ideen heizen Mietpreise an, statt sie zu dämpfen
Statt das System korrekt umzusetzen, scheint die Liegenschaftsverwaltung andere Vorschläge zu diskutieren. Es ist unverständlich, dass die Verwaltung den Beschluss des Stadtrates, die Anzahl dieser preisgünstigen Wohnungen auf 1000 zu erhöhnen, nun in Frage stellen will. Der von FDP-Seite immer wieder geforderte Systemwechsel von der heutigen Objekthilfe auf Subjekthilfe schafft neue Probleme. So zeigt sich exemplarisch in der Stadt Biel, dass der Verzicht auf stadteigene Wohnungen und die Unterstützung über die Sozialhilfe dazu führt, dass die öffentliche Hand teure (bzw. häufig zu teure) Mietpreise von privaten Immobilienbesitzern übernehmen muss und damit die Mietpreise anheizt, statt dämpft.
Gleichzeitig wehrt sich die FDP gegen die Einführung der sogenannten Formularpflicht, die bei Mieterwechseln mehr Transparenz schaffen würde. Inzwischen hat dies der Bundesrat erkannt und will diese Formularpflicht schweizweit einführen.

Falsche Vermischung mit dem privaten gemeinnützigen Wohnungsbau
Sachlich falsch ist die Vermischung von stadteigenen preisgünstigen Wohnungen mit dem privaten gemeinnützigen Wohnungsbau.  Genossenschaftswohnungen sind keine „Sozialwohnungen“, wirken aber präventiv gegen Sozialhilfeabhängigkeit. Die Tätigkeit gemeinnütziger Bauträger wird grundsätzlich nicht subventioniert. Die Abgabe von Baurechten sowie von vergünstigten Darlehen an gemeinnützige Bauträger können nicht als Subvention bezeichnet werden. Wie Zahlen aus Zürich zeigen, entlastet der gemeinnützige Wohnungsbau das Gemeinwesen in der Sozialhilfe sowie in den Ergänzungsleistungen, da Menschen mit tieferen Einkommen dank moderater Mieten selbstständig für ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Falsch ist nachweislich auch die Aussage, dass es bei gemeinnützigen Wohnbauträgern nur in „seltenen Fällen“ Vermietungskriterien gibt. Wie die Statistikdienste der Stadt Bern in einer Auswertung 2011 gezeigt haben, kennen in der Stadt Bern 65 Prozent der gemeinnützigen Bauträger Belegungsvorschriften bei der Mietvergabe. Die Belegungsvorgaben schreiben in der Regel vor, dass die vermietete Wohnung maximal ein Zimmer mehr als dauerhaft im Haushalt lebende Personen aufweisen darf. Im Jahr 2011 betrug die Belegung in gemeinnützigen Wohnungen in der Stadt Bern im Durchschnitt 1.92 Personen, gegenüber 1.77 Personen im städtischen Durchschnitt. Zudem zahlen die BewohnerInnen gemeinnütziger Wohnungen vergleichbare Steuern wie der städtische Durchschnitt. Die meisten steuerbaren Einkommen in gemeinnützigen Wohnungen liegen mit CHF 20’000 bis CHF 60’000 im städtischen Durchschnitt. Einzig steuerbare Einkommen über CHF 100’000 sind in Wohnungen der Gemeinnützigen untervertreten. In Berner Wohnungen gemeinnütziger Bauträger wohnen proportional etwas mehr Kinder und Menschen über 65 Jahre als im gesamtstädtischen Durchschnitt.