Das Grüne Bündnis (GB) begrüsst, die vom Gemeinderat beschlossene Massnahme, in der Notunterkunft (NUK) Hochfeld ab 2015 nur noch maximal 80 Plätze zur Verfügung zu stellen, statt wie bis anhin alle 160 Plätze zu belegen. Gemeinde und Kanton sind jedoch weiterhin in der Pflicht, das Providurium Hochfeld schnellstmöglich zugunsten einer oberirdischen Unterkunft aufzuheben.

Seit dem 7. Januar 2012 wurden in der Zivilschutzanlage Hochfeld bis zu 160 Asylsuchende untergebracht. Ab 2015 sollen in der unterirdischen Anlage noch maximal 80 Plätze zur Verfügung stehen, was die angespannte Lage in den überfüllten Zimmern etwas entschärft. Frauen und Familien sind nach wie vor nicht dort zu unterbringen. Zudem erhalten die Asylsuchenden auch endlich die Gelegenheit selber zu kochen. Die Reduktion auf maximal 80 Plätze entspricht der zweiten Forderung der GB/JA! Fraktion (Dringliche Motion Fraktion GB/JA!: Die NUK Hochfeld darf kein Dauerprovisorium werden).

Oberirdische Unterkunft muss her!
Notunterkünfte sind, dem Namen entsprechend, nur für Notfälle gedacht. Sie können auf keinen Fall längerfristige Lösungen sein. Ursprünglich wollte der Kanton die Anlage für eine Betriebsdauer von sechs Monaten führen. Nun wird die Notunterkunft bereit seit 2.5 Jahren betrieben! Der Gemeinderat und der Kanton sind weiterhin in der Pflicht, entweder bestehende Gebäude oder mobile Wohneinheiten (Dringliches Postulat Fraktion GB/JA!: Mobile Siedlungen mit Raummodulen statt unterirdische Notunterkungt für Asylsuchende!) als Ersatz für die NUK Hochfeld zur Verfügung zu stellen.