Das Grüne Bündnis hat das unverhältnismässige Berner Polizeigesetz im Grossen Rat, in der Volksabstimmung und Teile davon zusammen mit den Demokratischen Jurist_innen Bern (djb) und anderen Organisationen mittels einer Beschwerde bekämpft. Heute hat das Bundesgericht einen grossen Teil der Kritik am Gesetz bestätigt.

Der Entscheid des Bundesgerichts, die „Lex Fahrende“ als unzulässig und die weitreichende Überwachung ohne Tatverdacht als unverhältnismässig aus dem Polizeigesetz zu streichen, ist erfreulich und bestätigt die Kritik des Nein-Bündnis am Gesetz. Enttäuscht ist das Grüne Bündnis hingegen darüber, dass das Bundesgericht die Kostenüberwälzung auf die Organisator_innen einer Veranstaltung für rechtens hält.

Das Grüne Bündnis setzt in diesem zweiten Punkt nun auf die Teilrevision des Kundgebungsreglements der Stadt Bern, welche zurzeit in einer zweiten Lesung in der Kommission beraten wird. Das Grüne Bündnis hat zusammen mit der Jungen Alternative JA! bei der ersten Lesung den Antrag gestellt, dass das Kundgebungsreglement mit folgendem Artikel ergänzt wird:

Bei Kundgebungen mit ideellem, politischem oder nicht kommerziellem Charakter ist auf eine Weiterverrechnung der Kosten gemäss Art. 54 – 57 PolG zu verzichten.

So kann verhindert werden, dass freie Meinungsäusserung davon abhängig gemacht wird, ob die Organisator_innen das Risiko der allfälligen Kosten auf sich nehmen können oder nicht.