Aufgrund der interfraktionellen Motion GB/JA!, GLP (Lea Bill, JA!/Leena Schmitter, GB/Peter Ammann, GLP): „Gleiche Rechte für alle: Kundgebungen während den eidgenössischen Sessionen auf dem Bundesplatz“ hat der Gemeinderat eine Revision des Kundgebungsreglements vorgelegt. Die zuständige Kommission FSU hat heute Anträge dazu veröffentlicht, die in die richtige Richtung, aber zu wenig weit gehen, um den Vorstoss ganz umzusetzen. GB/JA! verlangt die vollständige Aufhebung des Kundgebungsverbots während Sessionen.

Gemäss Antrag der FSU sollen Kundgebungen während der Session mit maximal 30 Teilnehmenden bewilligt werden statt wie vom Gemeinderat vorgeschlagen mit maximal 15 Teilnehmenden. Dieser Antrag geht zwar in die richtige Richtung, gleichzeitig sind wir der Ansicht, dass eine solche Restriktion für Kundgebungen während der Session nicht angebracht ist und weisen darauf hin, dass dies auch nicht dem politischen Willen der Motionär_innen entspricht. Seraina Patzen von der Jungen Alternative JA! sagt dazu: „Gerade während den Sessionen müssen Kundgebungen auf dem Bundesplatz einfach möglich sein. Das gehört zu einer lebendigen Demokratie dazu. Die grundsätzliche Beschränkung der Teilnehmer_innenzahl finden wir deshalb nicht angebracht.“

Kundgebungen ausserhalb der Session
Für Kundgebungen, die ausserhalb der Session auf dem Bundesplatz stattfinden, will der Gemeinderat neue Kriterien im Reglement verankern: So sollen nur Kundgebungen von nationaler Bedeutung mit einer Mindestanzahl von 1‘000 Teilnehmenden bewilligt werden. Diese Restriktionen erachten wir nicht als sinnvoll. Aus unserer Sicht sollen Kundgebungen auf dem Bundesplatz grundsätzlich bewilligt werden, ohne Festlegungen von zusätzlichen Kriterien, die für andere Plätze so auch nicht gelten. Gerade weil der Bundesplatz einer der bedeutungsvollsten Plätze in der Stadt Bern ist, ist es wichtig, dass er so oft wie möglich genutzt werden kann.

Weiterverrechnen von Polizeikosten
Eine Minderheit hat in der FSU beantragt, dass bei Kundgebungen auf eine Weiterverrechnung der Kosten des Polizeieinsatzes gemäss Artikel 54 – 57 Polizeigesetz (PolG)1 zu verzichten ist, sofern die Organisierenden den Pflichten gemäss Art. 4 und 5 des revidierten Kundgebungsreglement nachkommen.

Die Fraktion GB/JA! möchte grundsätzlich ausschliessen, dass die neue Möglichkeit des kantonalen Polizeigesetzes, wonach Kosten von Polizeieinsätzen an Organisator_innen von Demonstrationen verrechnet werden können, in der Stadt Bern jemals zur Anwendung kommt. Sie wird entsprechende Anträge unterstützen bzw. einreichen.

Für Rückfragen steht Ihnen Lea Bill (Grünes Bündnis; 077 431 46 86) und Seraina Patzen (Junge Alternative JA!; 076 349 07 22) gerne zur Verfügung.