Das Grüne Bündnis (GB) ist erleichtert, dass die Personalvorsorgekasse der Stadt Bern nicht im reinen System der Vollkapitalisierung geführt werden soll. Die von der PVK vorgeschlagene Lösung entspricht jedoch nicht einer echten Teilkapitalisierung. Das GB schlägt vor, eine reine Teilkapitalisierungslösung mit einem Zieldeckungsgrad von unter 100 Prozent zu prüfen.

Die Verwaltungskommission der Personalvorsorgekasse der Stadt Bern (PVK) hat heute die Eckdaten zur Umsetzung der Strukturreform, der Senkung des technischen Zinssatzes und der Ausfinanzierung der PVK bekanntgegeben. Das Grüne Bündnis begrüsst, dass die PVK den Sozialpartnern drei Varianten für die Lastenverteilung zwischen den versicherten Mitarbeitenden und den Arbeitgeberinnen in die Vernehmlassung gibt. Angesichts der beträchtlichen finanziellen und vorsorgepolitischen Auswirkungen bedauert das Grüne Bündnis (GB) aber, dass die Vorarbeiten für die Umsetzung der neuen bundesrechtlichen Vorschriften in der Stadt Bern nicht früher vorangetrieben wurden und so eine breite Diskussion über die Personalvorsorge in einer Gesamtbetrachtung verunmöglicht wurde.

Die neuen BVG-Vorschriften für öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen sehen vor, dass diese künftig entweder im System der Vollkapitalisierung oder der Teilkapitalisierung geführt werden. Das Grüne Bündnis ist erleichtert, dass die PVK nicht im reinen System der Vollkapitalisierung geführt werden soll. Ein Entscheid zugunsten der Vollkapitalisierung würde die Erhebung beträchtlicher Sanierungsbeiträge für die Arbeitgebenden und die Arbeitnehmenden nach sich ziehen. Die Teilkapitalisierung bietet hingegen mehr Gestaltungsspielräume und mehr Flexibilität.

Gleichwohl sind aus Sicht des GB verschiedene Fragen näher zu diskutieren. So entspricht das von der Vorsorgekommission der PVK vorgeschlagene Finanzierungsmodell mit einem Zieldeckungsgrad von 100 Prozent – analog der kantonalen Lösung – keinem reinen Teilkapitalisierungssystem. Hier wäre zu prüfen, ob eine konsequente Umsetzung der Teilkapitalisierung mit einem tieferen Zieldeckungsgrad nicht die bessere Lösung für Arbeitnehmende, Arbeitgebende und die öffentliche Hand wäre. Weiter ist für das Grüne Bündnis ein genügend weit gefasster Zeithorizont unerlässlich, damit die Sanierungslasten verkraftbar sind. Eine Frist von 20 Jahren scheint hierfür klar zu kurz; das Gesetz lässt eine Zeitfrist von 40 Jahren zu. Zudem ist zu prüfen, inwiefern nach Erreichen des Zieldeckungsgrades von 100 Prozent ausreichend Wertschwankungsreserven gebildet werden.

Das GB wird sich im weiteren Prozess für eine ausgewogene Gesamtlösung und eine faire Berücksichtigung der Personalanliegen einsetzen.