Die Situation von Unternehmen, die aufgrund der Corona-Massnahmen Umsatzeinbussen erlitten haben und nach wie vor erleiden, ist gravierend. Das Problem der hohen Fixkosten wie zum Beispiel Mieten ist seit Frühling bekannt, eine politische Lösung auf nationaler Ebene ist skandalöserweise aufgrund des grossen Einflusses der mächtigen Immobilienlobby gescheitert. Es ist leider eine traurige Tatsache, dass die Immobilienbranche die Krise nicht nur schadlos übersteht, sondern sogar noch davon profitiert.

Das Grüne Bündnis ist froh, ist der Gemeinderat nun endlich tätig geworden ist betreffend Corona-Miet-Nothilfe und nicht mehr länger abwartet, was auf Bundes- und Kantonsebene beschlossen wird. Die Menschen brauchen jetzt wirtschaftliche Unterstützung, auch und gerade im städtischen Umfeld, in dem z.B. Kultur- und Gastrobetriebe besonders verbreitet sind. Für das GB ist jedoch auch klar, dass es über diese Unterstützung hinaus noch weitere städtische Massnahmen aufgrund der Corona-Krise brauchen wird. Das GB erwartet, dass der Gemeinderat nun davon abkommt, stur auf das Subsidiaritätsprinzip (Abwarten von Massnahmen Bund und Kanton) zu verweisen und weitere Unterstützungsmassnahmen entwickelt in Bereichen (Kultur, Care-Bereich, Erwerbslosigkeit, etc.), die von dieser partiellen Lösung über die Geschäftsmieten nicht unterstützt werden. Es bleibt keine Zeit mehr abzuwarten und es braucht dringend Hilfe für jene Bereiche der Gesellschaft und der Wirtschaft, die kaum über eine Lobby verfügen, z.B. Sexarbeiter*innen, Sans-Papiers, Asylsuchende.

Das Grüne Bündnis unterstützt im Grundsatz die vorliegende Lösung. Für das GB ist es zentral, dass möglichst viele und vor allem diejenigen, die am prekärsten betroffen sind, von dieser Unterstützung profitieren können. Dies bedingt eine aktive Unterstützung der Einigungsprozesse zwischen Vermieter*innen und Mieter*innen seitens Stadt und eine gute Informationspolitik.

Anträge

  • Zu Art. 6, Entschädigung für Mietzinsausfälle: Die Stadt soll Mieter*innen, die keine Einigung mit ihren Vermieter*innen bezüglich einem Mietzinserlass erlangen konnten, in der Verhandlung unterstützen. Der Gemeinderat bezeichnet eine Stelle, an die sich Mieter*innen nach einem missglückten Einigungsversuch wenden können. Diese Stelle soll Kontakt mit der*dem entsprechenden Vermieter*in aufnehmen und im Sinne eines Schlichtungsverfahrens versuchen, eine Einigung zu erzielen.

Begründung: Für Mieter*innen, die sich nicht mit der*dem Vermieter*in einigen können, ist keine Unterstützung möglich, obwohl sie – gerade weil keine Einigung möglich ist – besonders unter der Krise leiden. Die Stadt soll deshalb Mieter*innen in dieser Situation unterstützen und bei Vermieter*innen, die nicht kooperieren, intervenieren und das Gespräch suchen.

  • Zu Abschnitt 3, Verfahren: Die Information über die Unterstützungsmassnahmen sollen nicht nur übers Wirtschaftsamt, sondern auch über weitere städtische Netzwerke wie zum Beispiel der Gemeinwesenarbeit, des Kompetenzzentrums Integration, Kultur oder des Sozialamtes bekannt gemacht werden.
  • Zu Abschnitt 3, Verfahren: Die Informationen sollen in mehreren Sprachen so aufbereitet werden, dass sie für möglichst viele Menschen zugänglich sind. (Auch Print und nicht nur digital, leichte Sprache, klare Abläufe, Vorlagen für Gesuche etc.)
  • Zu Abschnitt 3, Verfahren: Menschen, die sich im Prozess der Gesucheinreichung nicht zurechtfinden (z.B. wegen fehlender Deutschkenntnisse) sollen von der Stadt beim Einigungsprozess betreffend Mietzinsreduktion und Einreichen eines Gesuches unterstützt werden. Der Gemeinderat bezeichnet dafür eine entsprechende Ansprechstelle.

Begründung 2.- 4.:  Die Informationen über die Unterstützung sollen allen Betrieben zur Verfügung stehen. Dafür müssen sie über die Kontakte des Wirtschaftsamtes hinaus verbreitet werden und für Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen verständlich sein.

  • Zu Art. 9, Härtefallbeitrag: Der Schwellenwert für die nötige Umsatzeinbusse, um von der städtischen Unterstützung profitieren zu können, soll von 40% auf 20% gesenkt werden.

Begründung: Die Unterstützung soll möglichst vielen Betrieben in Not zur Verfügung stehen. Eine Umsatzeinbusse von 20% stellt in vielen Fälle bereits eine substanzielle Gefährdung eines Betriebs dar.

  • Allgemein: Die SBK wird im März, sobald erste Erfahrungen vorliegen (und sollte die Unterstützung über längere Zeit regelmässig geleistet werden) über die geleistete Unterstützung informiert. Der Gemeinderat legt einen Bericht vor, der Auskunft gibt über die Höhe der geleisteten Unterstützungsbeiträge, gescheiterte gemeldete Einigungen betreffend Mietzinsreduktionen, Anzahl Beiträge, betroffene Branchen, abgelehnte Gesuche, Härtefallregelung etc.

Begründung: Es ist gut möglich, dass die Unterstützung über März hinaus geleistet wird. Um Anpassungen vornehmen zu können oder um im Nachhinein eine politische Auswertung der geleisteten Unterstützung zu machen, ist ein sauberes Monitoring wichtig.

  • Zu Art. 7, Voraussetzungen für Entschädigung: Der Art. 2, Buchstabe c zu streichen.

Gemäss Art. 2, Buchstabe c ist eine Entschädigung ausgeschlossen, wenn «das Unternehmen geschuldete Mietzinse bis zum 31. Oktober nicht bezahlt hat». Da im Frühling 2020 keine politische Lösung möglich war, blieb den Betrieben nur der juristische Weg. Die das Berner Modell ausschliesslich für die 2. Welle Gültigkeit hat, soll dies nicht von der Vergangenheit abhängig gemacht werden, wo allenfalls Geschäftsmieter*innen auf juristischem Weg ihre Ansprüche geltend machen. Auf jeden Fall bleibt die Zustimmung der Vermieter*innenseite zwingende Voraussetzung, daher ist Art. 2 Buchstabe c zu streichen.

  • Allgemein: Die SBK wird im März, sobald erste Erfahrungen vorliegen (und sollte die Unterstützung über längere Zeit geleistet werden regelmässig) über die geleistete Unterstützung informiert. Der Gemeinderat legt einen Bericht vor, der Auskunft gibt über die Höhe der geleisteten Unterstützungsbeiträge, gescheiterte gemeldete Einigungen betreffend Mietzinsreduktionen, Anzahl Beiträge, betroffene Branchen, abgelehnte Gesuche, Härtefallregelung etc.

Begründung: Es ist gut möglich, dass die Unterstützung über März hinaus geleistet wird. Um Anpassungen vornehmen zu können oder um im Nachhinein eine politische Auswertung der geleisteten Unterstützung zu machen, ist ein sauberes Monitoring wichtig.