Keine Kostenüberwälzungen auf OrganisatorInnen von nicht-kommerziellen, ideellen oder politischen Veranstaltungen
Interfraktionelle Motion Fraktionen GB/JA!, SP/JUSO, AL/GaP/PdA (Leena Schmitter, GB/Seraina Patzen, JA!/Yasemin Cevik, SP/Christa Ammann, AL):
Das neue kantonale Polizeigesetz (PolG) sieht – falls es in Kraft tritt – die Verrechnung der Kosten polizeilicher Leistungen durch die Gemeinde an Organisatorinnen und Organisatoren von Veranstaltungen vor: OrganisatorInnen von nicht-kommerziellen, ideellen oder politischen Veranstaltungen können neu zur Kostenübernahme polizeilicher Aufgaben gezwungen werden, falls es zu Gewalttätigkeiten kommt. In Artikel 54 ist als Grundsatz festgeschrieben, dass bei Veranstaltungen, bei denen Gewalt an Personen oder Sachen verübt worden ist, die Gemeinden der Veranstalterin oder dem Veranstalter und der an der Gewaltausübung beteiligten Person die Kosten des Polizeieinsatzes ab Beginn der Gewaltausübung in Rechnung stellen kann. Diese kann-Formulierung spricht den Gemeinden ein Ermessen zu. Ob und in welchem Umfang Kosten weiterverrechnet oder erlassen werden, entscheidet alleine die Gemeinde. Die MotionärInnen finden die Übertragung von Polizeikosten insbesondere bei politischen Kundgebungen untragbar. Wenn OrganisatorInnen und Teilnehmende von politischen Demonstrationen und Kundgebungen zukünftig das Risiko eingehen müssten, im Anschluss für Polizeikosten von bis zu 30’000 Franken aufkommen zu müssen, würden die Grundrechte auf Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit massiv eingeschränkt. Damit wird das Grundverständnis der Polizei als Service public zum Schutz von Leib und Leben und zur Gewährleistung von Sicherheit aufgegeben: Die Polizei soll ein entgeltlicher Dienstleistungsbetrieb werden, wobei die Dienstleisterin, welche die Rechnung stellt, hoheitlich auch die Art der Ausführung ihres Auftrags und den Umfang der eingesetzten Kräfte sowie Mittel definiert. Diese Anhäufung von Befugnissen ist aus rechtsstaatlicher Sicht höchst problematisch. Die Unterzeichnenden fordern deshalb, dass die Stadt Bern bei Veranstaltungen mit ideellem, politischem oder nicht-kommerziellem Charakter auch zukünftig auf eine Weiterverrechnung von Polizeikosten verzichtet und dies im Kundgebungsreglement der Stadt Bern entsprechend festschreibt.
Bern, 14. Juni 2018