Eingereicht von Lea Bill (GB) und Eva Krattiger (JA!)

Wie den Medien letzte Woche zu entnehmen war, wurden im Lorrainepärkli und im Dalmazimätteli für diesen Sommer zwei neue Pop-Ups bewilligt. [1] Damit wird eine Entwicklung der letzten Jahre fortgeführt, mit der immer mehr vormals öffentlicher und unkommerziell genutzter Raum einer breiten Nutzung entzogen wird. Für Menschen, die den Sommer badend, lesend, spielend, in Yoga-Positionen oder auf einer Slackline verbringen möchten, stehen mit den beiden zusätzlichen Pop-Ups zwei Pärke weniger zur Verfügung. Diese Entwicklung wäre auch ohne Corona-Pandemie problematisch, dies wird nun aber nochmals verstärkt. Denn der kommende Sommer wird geprägt sein von Physical Distancing, womit mehr Raum für die gleiche Anzahl Menschen nötig wäre, nicht weniger. Die Bewilligung von zusätzlichen Pop-Up-Betrieben scheint gerade auch aus dieser Perspektive unverständlich.

Wie der Widerstand aus den beiden Quartieren (Lorraine und Dalmazi) zudem zeigt, wurde die Quartierbevölkerung und insbesondere die Quartierorganisationen nicht einbezogen und die bewilligten Pop-Up Bars entsprechen nicht dem Bedürfnis des Quartiers. Beide vorgesehenen Plätze werden zudem schon jetzt rege genutzt – der Nutzen und der Sinn einer zusätzlichen Belebung ist nicht ersichtlich.

Des Weiteren scheint es gerade vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, durch die etablierte Gastrobetriebe bereits grosse Schwierigkeiten haben, ihre Betriebe rentabel zu führen und mehrheitlich auf einen grösseren Aussenraum angewiesen sind, widersinnig, mit neuen Pop-Ups eine zusätzliche Konkurrenz zu schaffen. Die Tatsache, dass die Quartiere und damit auch die im Quartier verankerten Gastrobetriebe nicht in den Prozess mit eingebunden werden und die Transparenz des Prozesses keineswegs gewährleistet ist, verstärkt in diesem Zusammenhang den Unmut verständlicherweise.

Wir bitten den Gemeinderat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Pop-Ups wurden für diesen Sommer bewilligt? (Angabe aller Standorte, Betreibenden, Zeit/Dauer der Bewilligung)
  2. Wie kommt die Nutzung eines Parks/Platzes als Pop-Up-Standort zustande?
    1. Wer wählt die Pärke/Plätze für mögliche Pop-Ups aus?
    2. Wie und wo wird der Standort ausgeschrieben?
    3. Wer kann sich um einen Betrieb bewerben?
    4. Nach welchen Kriterien werden die Betreiber_innen ausgewählt?
    5. Wer entscheidet über die Bewilligung der Pop-Up-Betriebe?
    6. Welche städtischen Stellen sind in diesen Prozess wie involviert?
    7. Wie wird das Quartier einbezogen?
  3. Gelten für die Pop-Up-Betreiber die gleichen Auflagen wie für alle anderen Gastrobetriebe mit Aussenwirtschaftsfläche? Wenn nicht, wo und mit welchen Begründungen werden tiefere Standards verlangt? Wird die Einhaltung des L-GAV des Gastgewerbes auch von den Pop-Up-Betreibenden verlangt?

Begründung der Dringlichkeit: Die Entscheidungen zur Vergabe von Pop-Up-Bar-Bewilligungen wurden offenbar gefällt. Es ist deshalb wichtig, dass möglichst schnell bekannt ist, wie und wo Bars geplant sind, damit auch die jeweilige Quartierbevölkerung informiert ist und sich allenfalls noch vor Eröffnung der jeweiligen Bar zur Wehr setzen können.

[1] z.B. https://www.watson.ch/!658012676